VORSORGE
Die Präambel der Bundesverfassung fasst richtig zusammen, dass sich die Stärke des Volkes am Wohl der Schwachen misst und wir eine Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen haben. An diesen beiden Säulen orientiert sich meine Sozialpolitik. Im Zentrum steht die Hilfe zur Selbsthilfe und die Nachhaltigkeit der Finanzierung unserer Sozialwerke. Diese ist heute nicht gegeben.
Die demografische Entwicklung stellt unsere Vorsorgewerke vor grosse Herausforderungen: In der 1. Säule (AHV) stiegen die Bezugsjahre von 13 bei der Einführung der AHV bei gleichbleibenden 44 Erwerbsjahren auf heute 23 Bezugsjahre. Dass dies zu einer finanziellen Schieflage führt, ist unbestritten. Die im März 2024 vom Volk angenommene zusätzliche 13. AHV-Rente verschärft die Situation zusätzlich.
Obwohl die 2. Säule (BVG) dem Kapitaldeckungsverfahren entsprechen soll, werden jährlich mehrere Milliarden Schweizer Franken von den aktiv Versicherten zu den Rentnern umverteilt. Grund für diese systemfremde Umverteilung ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestumwandlungssatz respektive die zu niedrigen Renditen.
Mein Ziel ist es, unsere Vorsorgewerke langfristig zu sanieren. Das gelingt uns wie folgt:
- Finanziell gesunde AHV: Kein Defizit ab 2030 dank Einführung einer AHV-Schuldenbremse mittels Erhöhung des Rentenalters bei einem negativen Umlageergebnis.
- Starke berufliche Vorsorge: Streichung des Umwandlungssatzes aus dem Gesetz. Gleiche Beitragsgutschriften für alle Neuversicherten und Abschaffung des Koordinationsabzugs.
- Ausbau der privaten Vorsorge: Erhöhung des Maximalbetrags der 3. Säule sowie Möglichkeit schaffen, fehlende Beitragsjahre nachzuzahlen.
Mein Engagement
Der Nationalrat gibt grünes Licht zum Teilbezug von Vorsorgegeldern (3a und FZG)!
Votum zum Geschäft 24.3067 Teilbezug von Vorsorgegeldern ermöglichen Alles oder nichts. Das ist die Devise beim Bezug der Gelder aus der 3. Säule. Über 3
Der Nationalrat stimmt der Abschaffung der Alterskinderrente mit gleichzeitiger Erhöhung der Ergänzungsleistungen zu.
Wer heute im Pensionsalter Kinder mit Unterstützungspflichten hat, erhält eine AHV-Kinderrente. Dabei gilt: Je höher die AHV-Rente, desto höher die Alterskinderrente. Damit bevorteilt sie Eltern,
24.3067 – Teilbezug von Vorsorgegeldern ermögliche
Einreichungsdatum: 29.02.2024 Eingereichter Text Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, um wie bei der Wohneigentumsförderung einen Teilbezug der persönlichen Vorsorgegeldern (Freizügigkeit und Säule 3a)