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Der Nationalrat stimmt der Abschaffung der Alterskinderrente mit gleichzeitiger Erhöhung der Ergänzungsleistungen zu.

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Wer heute im Pensionsalter Kinder mit Unterstützungspflichten hat, erhält eine AHV-Kinderrente. Dabei gilt: Je höher die AHV-Rente, desto höher die Alterskinderrente. Damit bevorteilt sie Eltern, die eine volle AHV-Rente erhalten und folglich tendenziell finanziell bessergestellt sein dürften. Anstatt die Ungleichheit zwischen Rentnerinnen und Rentnern zu verringern, wird sie heute durch die Alterskinderrente verstärkt.

Dies möchte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats ändern und schlägt ein neues Modell vor: Die Alterskinderrente soll abgeschafft werden. Dafür sollen die Ergänzungsleistungen für Eltern im Pensionsalter mit tiefem Einkommen erhöht werden.

Im Gegensatz zu heute, wo mehr Geld an die Personen mit einer höheren Rente ausbezahlt wird, würde in Zukunft mehr Geld an Personen mit einer tiefen Rente ausbezahlt werden. Das ist zielgerichteter und hilft jenen, die es brauchen.

Erfreulich, dass der Nationalrat diesem Vorschlag zustimmte. Wird auch der Ständerat zustimmen, könnte der Bundesrat das Anliegen im Rahmen der kommenden AHV-Revision im Jahr 2026 aufnehmen und erfüllen.

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