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Geglückter Start in die neue Legislatur

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Der Start in meine zweite Legislatur ist geglückt: Die FDP verteidigt ihre zwei Bundesratssitze, in der Gesundheitspolitik gelingt uns ein überfälliger Durchbruch und der Nationalrat will auf meinen Vorstoss hin bei wichtigen Digitalisierungsprojekte eine Beschleunigung einführen.

Beide FDP-Bundesräte bestätigt

Am 13. Dezember bestätigte die vereinigte Bundesversammlung Bundesrat Ignazio Cassis sowie Bundesrätin Karin Keller-Sutter in ihren Ämtern. Herzliche Gratulation!

Um die beiden Bundesratssitze der FDP über die aktuelle Legislatur hinaus zu sichern, werden wir in den kommenden vier Jahren mit guter freisinniger Politik überzeugen müssen. Ich hoffe, dass dies mit einem höheren Wählervertrauen goutiert wird. Bis dann gilt es nun, in Sachthemen vorwärtszukommen und die Bundesratsdebatte für den Moment abzuschliessen. Ich bleibe dran!

Fast Track für Digitalisierungsvorhaben

Um die Digitalisierung in der Bundesverwaltung voranzutreiben, ist es entscheidend, Arbeitsweisen und Prozesse an die Dynamik der Technologie anzupassen. Deshalb will der Nationalrat auf meinen Vorstoss hin einen «Fast Track» für strategisch wichtige Vorhaben einführen. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

Schuldenbremse knapp eingehalten

Es ist dem Parlament knapp gelungen, die in der Bundesverfassung verankerte Schuldenbremse beim Budget 2024 einzuhalten. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, war es aber nicht. Das Parlament hat munter Mehrausgaben beschlossen und am Schluss den Betrag, um welchen die Schuldenbremse nicht eingehalten wurde, bei der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds abgezogen. Das ist keine verlässliche, nachhaltige Finanzpolitik. Da das strukturelle Defizit in den kommenden Jahren auf mehrere Milliarden CHF pro Jahr zunehmen wird, braucht es nun eine ernsthafte Auseinandersetzung darüber, was wirklich notwendig ist. Die Zeit des finanzpolitischen Wunschkonzerts ist definitiv vorbei.

Ambulant vor stationär – überfälliger Durchbruch

14 Jahre (!) nach Einreichung der Forderung, ambulante und stationäre Leistungen im Gesundheitswesen einheitlich zu finanzieren, ist es dem Parlament endlich gelungen, die entsprechende Gesetzesvorlage (EFAS – Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen) zu verabschieden.

Heute werden die stationären Kosten für medizinische Behandlungen zu 55 Prozent durch die Kantone und zu 45 Prozent durch die Krankenversicherungen gemeinsam getragen. Die ambulanten Kosten hingegen werden vollständig (100 Prozent) durch die Krankenversicherer und somit durch uns PrämienzahlerInnen gedeckt. Dies führt zu einem Fehlanreiz, an Stelle von kostengünstigeren ambulanten Behandlungen teurere stationäre Behandlungen durchzuführen. Die verabschiedete EFAS-Vorlage beseitigt diesen Fehlanreiz und entlastet uns PrämienzahlerInnen. Das war überfällig!

Mehr zur ersten Session der Legislatur und zur zweiten Chance des EPD in meinem Video-Rückblick: Zum Video.

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