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Die Kommission im Nationalrat empfiehlt, die Hygieneverordnung anzupassen, sodass Tiefkühlprodukte auch offen verkauft werden können.

Tiefgefrorene Lebensmittel sollen in der Schweiz auch offen verkauft werden können. Die zuständige Kommission des Ständerats empfiehlt eine entsprechende Motion zur Annahme. So könne bei der Verpackung gespart werden.

Nach dem Nationalrat empfiehlt auch die Kommission für UmweltRaumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S), dass die Hygieneverordnung zu tiefgefrorenen Lebensmitteln angepasst wird. Der Entscheid zum Offenverkauf von Tiefkühlprodukten fiel in der Kommission einstimmig, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Auch Bundesrat empfiehlt Annahme

Auch der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Annahme. Eingereicht wurde der Vorstoss von FDPNationalrat Andri Silberschmidt (ZH).

Die EU kennt bei tiefgefrorenen Lebensmitteln kein solches explizites Verbot wie die Schweiz. Die EU-Verordnung regelt nur die Lieferung an den Endverbraucher, nicht aber den Offenverkauf. Das Geschäft geht an den Ständerat.

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