Das E-ID-Referendumskomitee fordert eine komplett staatliche Lösung für die elektronische Identität. Die Erfahrungen mit der SwissCovid App zeigen aber, dass sich das funktionale Zusammenwirken von Staat und Privaten bewährt.
Die SwissCovid App ist in aller Munde: Während Kritiker die App als «Misserfolg» bezeichnen und auftretende Fehlermeldungen sowie stagnierende Download- und Nutzerzahlen hervorheben, entgegnen deren Unterstützer, die App leiste einen enormen Beitrag zur Abschwächung der Pandemie. Unbesehen diesen Diskussionen ist die SwissCovid App ein digitales Vorzeigeprojekt.
Während der Staat die Ziele definierte und den rechtlichen Rahmen sicherstellte, liess er die App von Privaten entwickeln. Damit setzte der Bund bewusst auf das Knowhow und die Innovationskraft privater Entwickler und Startups.
Privates Knowhow und Zugang zu Kunden ist der entscheidende Vorteil
Am 16. Januar 2020 reichte ein Komitee das Referendum gegen das «Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste» (BGEID) ein. Das Gesetz soll die Identifizierung im Internet mittels einer von Privaten entwickelten E-ID vereinfachen und ein sicheres Identifizierungsverfahren garantieren, dem Nutzerinnen und Nutzer sowie Anbieterinnen und Anbieter vertrauen können.
Das Referendumskomitee kritisiert, dass das Gesetz keine rein staatliche Lösung für die Ausstellung und den Betrieb der E-ID vorsehe und sich der Bund sowie das Parlament mit der Zusammenarbeit mit Privaten von einer staatlichen Kernaufgabe verabschieden.
Gerade die jüngsten Erfahrungen mit der SwissCovid App zeigen aber, dass sich die Zusammenarbeit des Staates mit privaten Unternehmen bewährt. Mit ihrem Knowhow und der Nähe zu den Nutzerinnen und Nutzern sowie zu den erforderlichen digitalen Technologien sind Private gegenüber dem Staat klar im Vorteil. Die E-ID erfordert innovative Lösungen, die der Staat aufgrund des schnellen technologischen Wandels gar nicht erst garantieren kann. Auch zeigen Erfahrungen aus dem Ausland (Deutschland / UK), dass rein staatliche Lösungen nicht zur notwendigen Kundenakzeptanz führten und somit die Penetration im einstelligen Prozentbereich endete – was klar als Misserfolg angesehen werden muss.
Nur das funktionale Zusammenwirken von Staat und Privaten ermöglicht somit eine zeitgemässe und kostengünstige digitale Lösung, welche auch die notwendige Kundenakzeptanz und somit Verbreitung findet. Der Staat muss sich auf seine klassische Rolle als Gesetzgeber und beaufsichtigende Instanz konzentrieren.
Funktionales Zusammenwirken als neuer Standard
Damit stellt uns die kommende Abstimmung über das E-ID-Gesetz nicht nur vor die Frage, wer die E-ID entwickeln soll, sondern vielmehr vor den Grundsatzentscheid, welche (Sicherheits-)Standards für zukünftige staatliche Digitalprojekte gelten sollen. Soll der Staat solche Projekte umsetzen oder gilt das funktionale Zusammenwirken von Staat und hochinnovativen Privaten als neuer Standard?
Ich bin der Meinung – und die Erfahrungen mit der SwissCovid App geben mir Recht – dass letztere Variante die zielführendere ist und der Staat bei Digitalprojekten nicht gegen Private ausgespielt werden darf. Bei solchen Projekten soll Staat und Private und nicht Staat oder Private gelten.