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Heute hat der Bundesrat seine Verordnung zu Liquiditätshilfen vorgestellt. Sehr junge Unternehmen werden unterstützt, auch wenn sie erst seit kurzem Umsatz erzielen. Startups mit Umsatz Null und Finanzierung praktisch ausschliesslich über Venture Capital werden aber wohl nicht profitieren können. Umso wichtiger sind positive Signale von Supportorganisationen, Business Angel Clubs und Investoren.

An seiner ausserordentlichen Sitzung vom 25. März 2020 hat sich der Bundesrat mit der Liquiditätshilfe für KMU befasst. Diese sollen raschen Zugang zu Krediten für die Überbrückung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen erhalten. Betroffene Unternehmen können Überbrückungskredite im Umfang von höchstens 10% ihres Jahresumsatzes bis max. 20 Millionen Franken von ihren jeweiligen Banken beantragen. Bei jüngeren Unternehmungen/Startups, die noch keine Jahresumsätze vorweisen können, orientiert sich die Höhe des Kredites an einer Schätzung des Umsatzes.

Bis zu 500’000 Franken werden Kredite unbürokratisch innert kurzer Frist ausbezahlt und zu 100% vom Bund abgesichert. Der Zinssatz ist auf null Prozent festgelegt. Der Kreditantrag wird ab Donnerstag nach Inkrafttreten der Verordnung auf der Webseite covid19.easygov.swissverfügbar sein. Da viele KMU nur über eine Kontoverbindung bei PostFinance verfügen, ermöglicht der Bundesrat auch der PostFinance, ihren bestehenden Firmenkunden unbürokratischen Zugang zu Krediten bis 500’000 Franken zur Verfügung zu stellen.

Überbrückungskredite, die den Betrag von 500’000 CHF übersteigen, werden zu 85% vom Bund abgesichert. Die kreditgebende Bank beteiligt sich mit 15% am Kredit. Solche Kredite können bis zu 20 Millionen Franken pro Unternehmen betragen und setzen deshalb eine umfassendere Bankenprüfung voraus. Bei diesen Krediten beträgt der Zinssatz aktuell 0,5% auf dem vom Bund abgesicherten Darlehen.

Weitere Informationen finden sich in den Erläuterungen zur Verordnung. Diese kann unten heruntergeladen werden.

Kein Ersatz für Investments

Dank der Ausnahmeregelung für junge Firmen beim Umsatz können nun auch junge Unternehmen von den Liquiditätshilfen profitieren. Allerdings ist die Ausnahmeregelung offenbar nicht gedacht für Startups, die unter nicht zustande gekommenen Finanzierungsrunden leiden. Die Ausnahmeregelung dient dazu, Unternehmen, die noch zu jung sind, um einen oder gar mehrere Jahresumsätze nachweisen zu können, zu unterstützen. Sie stellen keine Alternative zu Geldern von Investoren dar.

Die Nationalräte Judith Bellaiche und Andri Silberschmidt sammeln derzeit Erfahrungen von Startups mit dem Überbrückungskredit über die Webseite https://team-start-up.ch/taskforce.php. Darauf aufbauend werden sie ihre nächsten Schritte planen.

Gute Nachrichten von Supportern und Investoren

Umso wichtiger ist es, dass der finanzielle Support für Schweizer Startups weiter funktioniert und auch bei den Investoren nicht totale Flaute herrscht. Hier gab es in den vergangenen Tagen mehrere gute Nachrichten: Die Projektförderung von Innosuisse läuft normal weiterVenture Kick wird wie geplant dieses Jahr fünf Millionen Franken in Startups investieren. SICTIC führt den Betrieb fort und bringt Startups und Business Angels auch direkt auf seiner Plattform zusammen.

Bei den VCs herrscht ebenfalls kein absoluter Stillstand. Dies zeigt eine Datensammlung namens Covid19 European Investor Status (Google Doc). Sie verzeichnet derzeit rund 90 europäische Investmentgesellschaften, die weiterhin investieren. Da die Datensammlung in Grossbritannien gestartet ist, finden sich bisher vor allem Investoren mit Sitz in London in der Liste. Dabei sind aber zum Beispiel auch investiere, SIX Fintech Ventures oder Ringier Digital Ventures aus der Schweiz. Weitere Investoren können sich jederzeit in die Liste eintragen.

Darüber hinaus haben die Nationalräte Judith Bellaiche und Andri Silberschmidt einen Pandemiefonds nach dem Vorbild des Technologiefonds angeregt. Mehr Informationen dazu finden Sie in einem weiteren Artikel.

(Stefan Kyora)

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