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Der Bikesharing-Anbieter Bond legte Beschwerde gegen eine neue Abgabe der Stadt ein. Das Statthalteramt gibt ihm recht.

von Corsin Zander

Nachdem zahlreiche Anbieter die Stadt Zürich mit Leihvelos überflutet hatten, setzte der Stadtrat im März 2019 eine neue Benutzungsordnung in Kraft. Seither verlangt er von Firmen, die mehr als 30 Velos oder Trottinette verleihen, eine Gebühr von 120 Franken pro Jahr und Fahrzeug. Ausserdem fällt eine einmalige Kaution von 50 Franken pro Fahrzeug sowie eine jährliche Kontrollgebühr von 1500 Franken an.

Vier Anbieter haben diese neuen Bestimmungen akzeptiert, nicht so die Firma Bond (vormals Smide). Sie reichte beim Statthalteramt Beschwerde ein – und hat nun recht erhalten. Die Stadt darf von Bond keine Gebühren verlangen, wie das Unternehmen am Freitag mitteilt.

Es braucht keine besondere Erlaubnis

Das Amt kam zum Schluss, Velos seien dafür da, auf der Strasse benutzt zu werden, und dürften auch an den entsprechenden Orten abgestellt werden. Die Benützung des öffentlichen Grundes müsse Bond deshalb «ohne Erteilung einer besonderen Erlaubnis offenstehen», heisst es in der Verfügung, die dem TA vorliegt. Der Stadtrat hatte vergeblich argumentiert, der öffentliche Strassenraum sei nicht dafür gedacht, «dass einzelne Anbietende permanent und gleichzeitig eine grössere Anzahl Fahrzeuge auf dem öffentlichen Grund zum gewerblichen Verleih platzierten».

Die Verfügung könnte auch für andere Anbieter von Leihvelos und -trottinetten Folgen haben. «Dies zwingt die Stadt insbesondere, die bisherige Bewilligungspraxis aufzugeben, die in unseren Augen private Anbieterinnen von Sharingfahrzeugen diskriminiert», wird der Rechtsanwalt von Bond in der Medienmitteilung zitiert. In der Stadt gibt es momentan ein halbes Dutzend Anbieter, die über 2500 Fahrzeuge vermieten. Nicht betroffen von der Gebührenordnung ist die Posttochter Publibike, die Velos an fixen Stationen verleiht.

Verfügung ist nicht rechtskräftig

Die Verfügung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Stadtrat hat die Möglichkeit, vor Verwaltungsgericht Beschwerde dagegen einzureichen. Ob die Regierung das tun werde, entscheide sie nach den Sommerferien, sagt ein Mediensprecher des Sicherheitsdepartements auf Anfrage. Weiter wollte er sich zur Verfügung des Statthalteramts nicht äussern.

Akzeptiert der Stadtrat den Entscheid, müsste die Stadt Bond eine Entschädigung von 2000 Franken sowie die Verfahrenskosten von 2662 Franken bezahlen.

Kritik an Stadtrat im Parlament

Neben dem Rechtsstreit hatten sich auch die Gemeinderäte Sven Sobernheim (GLP) und Andri Silberschmidt (FDP) gegen die Benutzungsordnung gewehrt. Sie reichten im März ein Postulat ein und forderten den Stadtrat darin auf, seine Praxis zu überdenken.

Sobernheim zeigt sich auf Anfrage erfreut und etwas überrascht über den Entscheid des Statthalteramts. «Ich bin davon ausgegangen, dass sich die Stadt rechtlich absichert», sagt er. Grundsätzlich habe er aber Verständnis dafür, dass die Stadt einen drohenden Wildwuchs von Free-Floating-Anbietern verhindern möchte. «Dafür gibt es aber bessere Methoden, als einfach Geld zu verlangen», sagt der GLP-Gemeinderat. So könne man etwa nur eine beschränkte Anzahl Fahrzeuge zulassen und diese von der Qualität des Angebots abhängig machen.

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