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Mieterinnen und Mieter, die im Frühjahr 2020 von einer Geschäftsschliessung oder von starken Einschränkungen betroffen waren, müssen nur 40 Prozent der Miete bezahlen. 60 Prozent gehen zulasten der Vermieterinnen und Vermieter. Der Gesetzesentwurf soll dem Parlament nicht vorgelegt werden.

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