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Um die Coronapandemie weiter bekämpfen zu können, braucht es eine gesetzliche Grundlage. Trotz viel Kritik und emotionalen Voten sprach sich der Nationalrat am Mittwoch im Grundsatz deutlich dafür aus.

(rwa) Dass das neue Covid-19-Gesetz die Gemüter erhitzen würde, war von Beginn an klar. In der Vernehmlassung waren über 1000 Stellungnahmen eingegangen. Viele stammten von Privaten, die vor einem Impfzwang warnten. Weil sich auch die Parteien – allen voran die FDP, SP und SVP – skeptisch zeigten, folgte am Mittwoch im Nationalrat der erwartete Schlagabtausch – zumindest symbolisch. Denn am Ende trat die grosse Kammer mit 173 zu 18 Stimmen auf das Gesetz ein.

Davor machten die Rednerinnen und Redner aber teilweise ihrem Unmut Luft. Es sei unerträglich, wie die Grundrechte eingeschränkt würden, kritisierte Thomas de Courten (SVP/BL). Der Bundesrat schreibe den Menschen gar vor, was sie im Gesicht zu tragen hätten. «Wir brauchen eine Strategie zurück zur Normalität, damit wir wieder arbeiten und leben können.»

«Kein Wunschpaket»

Auch die SP übte Kritik, wenn auch aus anderem Grund. Der Bundesrat verschliesse seit Monaten die Augen bei den Zehntausenden Selbstständigerwerbenden, monierte Mattea Meyer (SP/ZH). «Wir können es uns nicht leisten, nichts zu tun.» Sonst drohten Massenarbeitslosigkeit und Massenkonkurse.

Nüchterner waren die Voten aus der politischen Mitte. Christian Lohr (CVP/TG) lobte den Bundesrat für seinen Job in den letzten Monaten. Die Mitte-Fraktion sei für das Gesetz, sofern es schlank bleibe. «Was wir nicht wollen, ist heute ein Wunschpaket zu schnüren.» Am Ende sei es wichtig, die Bevölkerung im Boot zu haben.

Manuela Weichelt-Picard (Grüne/ZG) zeigte sich zufrieden, dass der Bundesrat nach Kritik in der Vernehmlassung Änderungen vorgenommen hat. Sie ortet in der Bevölkerung aber auch viele Unsicherheiten. Anders als immer behauptet, werde kein Impfzwang geschaffen. Für Andri Silberschmidt (FDP/ZH) stärkt die gesetzliche Grundlage die «demokratische Legitimität». Dass gegen das neue Gesetz ein Referendum ergriffen werden kann, sei zu begrüssen.

Bundesrat macht Schritt auf Kantone

Das Covid-19-Gesetz soll die rechtliche Grundlage schaffen, um die Massnahmen weiterzuführen, die der Bundesrat im Notrecht beschlossen hatte. Das ist notwendig, weil dieses nach sechs Monaten automatisch ausläuft. Das Gesetz betrifft etwa die Gesundheitsversorgung, den Arbeitnehmerschutz, die Arbeitslosenversicherung, den Erwerbsausfall und den Kultur- und Medienbereich.

Nach Kritik in der Vernehmlassung ist der Bundesrat in einigen Punkten zurückgekrebst. So müssen die Kantone immer einbezogen werden, bevor der Bund Massnahmen anordnet. Nach dem Willen des Nationalrates soll das auch für die Dachverbände der Sozialpartner gelten. In Zukunft sollen die Kantone selbst entscheiden, ob medizinische Dienstleistungen eingeschränkt werden. Dafür will sich der Bund auch nicht an Entschädigungen für Gesundheitseinrichtungen beteiligen. Angepasst hat der Bundesrat auch die Geltungsdauer des neuen Gesetzes: Statt bis Ende 2022 soll es bis 2021 befristet sein.

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