Am Freitag will der Bundesrat sein Massnahmenpaket für die Wirtschaft vorstellen, die unter den Coronavirus-Einschränkungen leidet. Das sind die vier Forderungen der Politik.

Kurzarbeit gilt nicht für alle

Was ist das Problem?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen heute einen Beitrag in die Arbeitslosenkasse bezahlen. Nicht alle haben aber auch das Recht, Kurzarbeit zu beantragen. Betroffen davon sind:

Die Forderung, die nun auf dem Tisch liegt, ist simpel und wird von mehreren Parteien eingebracht: Die Diskriminierung unter den Arbeitnehmenden soll aufgehoben werden. Die GLP schreibt dazu: «Das muss mindestens für die Zeit der Corona-Krise korrigiert werden. Jede Person, welche ALV-Beiträge bezahlt, soll im Bedarfsfall auch Leistungen der Versicherung beziehen können.» Die Grünen begründen ihre Haltung dazu mit: «Im Gegensatz zu grösseren KMU können sie nicht auf die existierenden Instrumente wie Kurzarbeit zurückgreifen.»

Die Kurzarbeit-Ausnahmen wurden damals zum Schutz vor Missbrauch eingeführt. Man wollte nicht, dass ein Unternehmer sich hohe Löhne zahlt und luxuriös lebt und sich dann in der Krise den Lohn vom Staat bezahlen lässt. «Das ist aber ein völliges Randphänomen. Unter dieser gut gemeinten Missbrauchsklausel leiden nun hunderttausende Kleingewerblerinnen und Kleingewerbler extrem. Für sie ist das eine Katastrophe», sagt SP-Nationalrätin Jacqueline Badran.

Sie hat zusammen mit anderen Nationalräten in einem Brief an Bundesrat Guy Parmelin die Kurzarbeit für alle gefordert, die auch Beiträge in die Arbeitslosenkasse zahlen.

Parallel dazu hat FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt das gleiche in einer parlamentarischen Initiative gefordert. «Mit einem solchen Vorstoss kann das Parlament selbst handeln, ohne dass es von der Verwaltung und vom Bundesrat abhängig ist», begründet Silberschmidt sein Vorgehen. Der Vorstoss wurde von SVP-, CVP- und SP-Politikerinnen und -Politikern mitunterzeichnet.

Diese Forderung ist nicht neu: Jürg Grossen, Chef der Grünliberalen, wollte schon 2017 mit einem Vorstoss erreichen, dass jedes Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann, das auch in die Arbeitslosenkasse einzahlt. Der Vorstoss wurde jedoch nie behandelt. 

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