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Neuer Anlauf gegen ein altes Ärgernis, das Tausende Schweizerinnen und Schweizer im Ausland betrifft: Ihre Stimm- und Wahlunterlagen treffen oft zu spät ein, ihre Stimme verhallt in den Briefkästen dieser Welt. Ist der Botschaftsversand die Lösung?

von Balz Rigendinger

Es ist ein einfaches Postulat, das im Dezember in den Nationalrat kommt. Doch der Vorstoss von FDP-Parlamentarier Andri Silberschmidt ist alles andere als ein Hüftschuss.

Silberschmidt hat sich auf das Machbare fokussiert, Abklärungen getroffen – und die wichtigsten Player schon vorab sensibilisiert: Die Schweizerische Bundeskanzlei und das Aussendepartement EDA sind über den Vorstoss in Kenntnis gesetzt. Beide hätten „positive Signale“ gegeben, sagt er. „Ich erhoffe mir aufgrund meiner Bemühungen, dass der Bundesrat mein Postulat zur Annahme empfiehlt“, sagt Silberschmidt.

Der internationale Postweg wird abgekürzt

Seine Idee ist auch weder revolutionär noch völlig neu. In Auslandschweizer-Kreisen spricht man schon lange davon: Diplomatische Kuriere sollen den Postversand entscheidend beschleunigen. Die Abstimmungs- und Wahlcouverts würden aus der Schweiz gebündelt an die Auslandsvertretungen gesendet, und erst von dort dann einzeln mit der lokalen Post an die Schweizer Bürgerinnen und Bürger geschickt.

Diese senden die Unterlagen ausgefüllt zurück an die Botschaften und Konsulate. Gesammelt weitergeleitet erreichen die Stimmen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer schliesslich die Urnen in der Schweiz. Rechtzeitig – aber auch dies hängt letztlich vom Tempo der lokalen Post – oder privater Kuriere – ab.

Per Diplomatenpost haben übrigens gerade die US-Expats in aller Welt an den Präsidentenwahlen teilgenommen, so auch jene in der Schweiz.

Knackpunkt für eine solche Lösung war bisher, dass der Versand Sache der Kantone und Gemeinde ist – und nicht des Bundes, der über das Netz der diplomatischen Vertretungen verfügt. „Das ist so, weil die Auslandschweizer teilweise auch auf kantonaler und kommunaler Ebene stimmberechtigt sind „, sagt Silberschmidt.

„Darum möchten wir auch nicht die ganze Auslandschweizer-Verordnung ändern.“ Sondern erst einmal die Grundlage schaffen, damit dass Aussendepartement und beispielsweise der Kanton Zürich im Rahmen eines Pilotprojekts eine Abstimmung auf diese Art gemeinsam anpacken können, idealerweise schon im Februar.

Dass pragmatische Vorschläge wie der von Silberschmidt nicht schon früher umgesetzt wurden, hat auch damit zu tun, dass alle Anstrengungen auf ein Grossprojekt zielten. Man wollte die Abstimmungsprobleme mit dem E-Voting ausräumen – und das gleich flächendeckend.

Viel Zeit und Geld wurde seitens Bundeskanzlei und der Kantone investiert, gefruchtet hat alles nichts. Das E-Voting war ein Schiffbruch auf RatenSicherheitsprobleme wurden offenkundig. In der Politik wuchs die SkepsisKantone reihum gaben auf. Als offiziell begraben gilt das E-Voting zwar noch nicht. Aber eine tatkräftige Allianz, die das Projekt wiederbeleben könnte, ist nirgends auszumachen. Silberschmidt sagt nüchtern: „Im Vergleich zum E-Voting bringen wir einen Quick Fix.“

Massnahmen gefordert

Dabei besteht das Problem nicht nur seit jeher, es hat sich durch die Coronakrise auch nochmals verschärft. Silberschmidt zitiert in seinem Postulat einen Bericht von swissinfo.ch zur Abstimmung vom September. Rund 30’000 Stimmen aus dem Ausland – so eine Schätzung – sollen demnach die Urnen nicht erreicht haben. Dies dürfte „gerade bei knappen Ausgängen von Wahlen und Abstimmungen durchaus ins Gewicht fallen“, argumentiert der Parlamentarier in seinem Postulat.

Hinzu komme, „dass gemäss Bundesverfassung die politischen Rechte gewährleistet sind“. Da nun eine grosse Zahl an Auslandschweizerinnen und -schweizern ihre politischen Rechte nachweislich nicht oder nicht immer ausüben könnten, seien entsprechende Massnahmen zu ergreifen, schreibt Silberschmidt.

Silberschmidt politisiert am liberalen Rand der FDP. Er gilt als junger Wirtschaftsliberaler. Dort trifft man durchaus auch die Haltung an, dass das Stimm- und Wahlrecht an Aufenthalts- und Steuersitz gekoppelt sein soll. Dass Bürgerinnen und Bürger im Ausland also gar nicht unbedingt teilnehmen sollen an den demokratischen Prozessen im Inland. „Das ist dezidiert nicht meine Haltung“, sagt er, „entweder hat man ein Bürgerrecht – oder man hat es nicht.“

Nicht alle profitieren gleich

Eine Einschränkung aber sieht er: Der Staat habe theoretisch zwar eine gewisse Pflicht, aber nicht unbedingt die Möglichkeit, alle Bürgerinnen und Bürger bis in die letzten Täler des Himalayas an die Demokratie in der Heimat anzubinden. Er ist sich auch bewusst: Auslandbürger, die nahe bei diplomatischen Vertretungen leben, profitieren eher von seiner Lösung als etwa solche in Ländern, in denen die Schweiz gar keine Vertretung unterhält. Denn da würden wieder weitere Kurier-Services nötig.

Darum erwähnt er in seinem Vorstoss auch eine „allfällige Kostenbeteiligung von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern abgelegenen Gebieten“. Die Formulierung ist auch eine Konzession. Er habe bei seinen Vorabklärungen auch „Bedenken wegen der Kosten“ gespürt, sagt Andri Silberschmidt.

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