Der Bundesrat will das Lebensmittelrecht anpassen, damit tiefgekühlte Lebensmittel künftig auch ohne Verpackung verkauft werden dürfen.

Tiefgekühlte Lebensmittel sollen künftig auch unverpackt an die Konsumentinnen und Konsumenten verkauft werden dürfen. Der Bundesrat ist bereit, das Lebensmittelrecht entsprechend anzupassen.

So heisst es in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Motion von Andri Silberschmidt. Der Zürcher FDP-Nationalrat begründet seinen Vorstoss mit einer Verkleinerung des Ressourcenverschleisses.

Auch bei unverpackten Tiefkühlprodukten soll aber künftig auf die Aufbewahrungs- und Verwensdungsbedingungen hingewiesen werden – nämlich direkt am Verkaufspunkt, analog anderen Offenverkaufskonzepten wie bei Broten oder Fleisch. Zudem soll die gesamte Lagerung und Logistikkette in geschlossenen Mehrwegbehältern stattfinden. Weiter sollen die Produkte in der Tiefkühltruhe mit einem Glas-Schiebedeckel geschützt werden.

Der Bundesrat beantragt kommentarlos die Annahme der Motion. Diese geht nun an den Nationalrat.

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