Leistung muss sich lohnen können – auch mit einer Behinderung – Wochenkommentar #49

Menschen, die eine IV-Rente beziehen und deren Einkommen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht, erhalten Ergänzungsleistungen. Übersteigt ihr jährliches Zusatzeinkommen 1’000 Franken, werden die Ergänzungsleistungen gekürzt. Mehr noch: Weil das Arbeitseinkommen im Gegensatz zu den Ergänzungsleistungen nicht steuerfrei ist, kann es dazu kommen, dass trotz des Zusatzeinkommens am Ende des Montas weniger im Portemonnaie bleibt.

Diese beiden Punkte (Einkommensfreibetrag und Schwelleneffekt bei den Steuern) können dazu führen, dass sich arbeiten für Personen, die eine IV-Rente und Ergänzungsleistungen beziehen, nicht oder nur beschränkt lohnt.

Mein überparteilich abgestütztes Postulat (https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243155) fordert den Bundesrat auf, diesen Themen auf den Grund zu gehen.

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