Leistung muss sich lohnen können – auch mit einer Behinderung – Wochenkommentar #49

Menschen, die eine IV-Rente beziehen und deren Einkommen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht, erhalten Ergänzungsleistungen. Übersteigt ihr jährliches Zusatzeinkommen 1’000 Franken, werden die Ergänzungsleistungen gekürzt. Mehr noch: Weil das Arbeitseinkommen im Gegensatz zu den Ergänzungsleistungen nicht steuerfrei ist, kann es dazu kommen, dass trotz des Zusatzeinkommens am Ende des Montas weniger im Portemonnaie bleibt. […]

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Andri Silberschmidts PolitUpdates

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