Leistung muss sich lohnen können – auch mit einer Behinderung. Mehr dazu in meinem Wochenkommentar (jetzt reinhören).
Leistung muss sich lohnen können – auch mit einer Behinderung – Wochenkommentar #49
Menschen, die eine IV-Rente beziehen und deren Einkommen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht, erhalten Ergänzungsleistungen. Übersteigt ihr jährliches Zusatzeinkommen 1’000 Franken, werden die Ergänzungsleistungen gekürzt. Mehr noch: Weil das Arbeitseinkommen im Gegensatz zu den Ergänzungsleistungen nicht steuerfrei ist, kann es dazu kommen, dass trotz des Zusatzeinkommens am Ende des Montas weniger im Portemonnaie bleibt. […]