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BVG-Reform ist auch ein Gewinn für Erwerbstätige

Derzeit befindet sich die zweite Säule, die berufliche Vorsorge, in der Revision. Was sieht die Reform vor, und was bedeutet sie für die Arbeitnehmer?

Erschien am 15. Dezember 2022 als Meinungsbeitrag in der Finanz und Wirtschaft

Das Dreisäulensystem unserer Altersvorsorge ist eine Erfolgsgeschichte. Das austarierte System aus der AHV (erste Säule), der beruflichen Vorsorge (zweite Säule) und der privaten Vorsorge (dritte Säule) ermöglicht einen würdevollen Ruhestand.

Eine immer grössere Bedeutung kommt dabei der zweiten Säule zu: Während Menschen, deren Einkommen hauptsächlich aus der Altersrente der AHV besteht, häufiger einkommensarm sind, ist die Armutsquote von Menschen, bei denen das Haushaltseinkommen auch aus einer Rente der zweiten Säule besteht, sehr niedrig. Deshalb gilt es, die zweite Säule mit der aktuellen BVG-Reform zu stärken und für weitere Kreise zu öffnen.

Weniger systemfremde Umverteilung

Der im Gesetz festgeschriebene Umwandlungssatz – der Faktor, mit dem das angesparte Kapital ab dem Zeitpunkt der Pensionierung in eine jährliche Rente umgewandelt wird – entspricht längst nicht mehr der versicherungsmathematischen Realität. Er ist zu hoch.

Das führt dazu, dass jährlich knapp 5 Mrd. Fr. von der arbeitenden Bevölkerung zu den Rentenbezügern umverteilt werden. Statt dass Arbeitnehmer mehr Zinsen auf ihr Kapital gutgeschrieben erhalten, wird dieses Geld für die Bezahlung laufender Renten gebraucht.

Das ist nicht im Sinne des Kapitaldeckungsverfahrens (jeder spart für sich) und systemwidrig. Deshalb sieht die BVG-Reform vor, den Mindestumwandlungssatz von heute 6,8 auf 6% zu senken. Damit wird die ungewollte Umverteilung reduziert, und man kann mehr Zinsen auf dem Kapital der Beschäftigten gutschreiben.

Damit die Pensionskassen nur Beiträge auf den Lohnanteil erheben, für die nicht schon die erste Säule Leistungen ausrichtet, wird ein sogenannter Koordinationsabzug auf den Lohn festgelegt. Er liegt derzeit bei 25’095 Fr. respektive bei sieben Achteln der maximalen AHV-Jahresrente.

Das heisst: Wer heute 50’000 Fr. verdient, leistet auf lediglich 24’905 Fr. Beiträge für die berufliche Vorsorge. Um Mehrfachbeschäftigte und Geringverdiener besser zu versichern, wollen der Bundesrat und das Parlament den Koordinationsabzug senken. Das hat zur Folge, dass ein höherer Teil des Lohns in der beruflichen Vorsorge versichert ist. Gemäss Ständerat sollen neu im obligatorischen Teil des BVG 15% des AHV-pflichtigen Lohns als Koordinationsabzug berechnet werden.

Durch die Senkung des Koordinationsabzugs nehmen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Lohnabzüge zu. Dies lohnt sich langfristig aber, da damit mehr Menschen ein höheres Alterskapital ansparen können.

Mehr Versicherte

Damit mehr Menschen obligatorisch gemäss BVG versichert sein können, will das Parlament die Eintrittsschwelle von 21’510 auf 12’548 Fr. (Nationalrat) respektive 17’208 Fr. (Ständerat) senken. Damit erweitern wir den Kreis an Versicherten, wodurch mehr Menschen während ihres Erwerbslebens für ihren Ruhestand sparen können.

Obwohl es die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber mehr kosten wird, lohnt sich die niedrigere Eintrittsschwelle. Sie stärkt das Kapitaldeckungsverfahren und bietet den Mitarbeitern eine bessere Vorsorge.

Trotz der höheren Kosten gilt es festzuhalten: Die BVG-Reform lohnt sich für die Beschäftigten. Gerade Menschen mit einem niedrigen Lohn oder in einem Teilzeitpensum können mit der BVG-Reform während ihres Erwerbslebens mehr Kapital ansparen und werden im Alter von einer höheren Rente aus der zweiten Säule profitieren.

Die Reform kostet zwar etwas, dieses Geld wird aber eins zu eins dem Konto der Beschäftigten gutgeschrieben. Zudem nimmt mit der Senkung des Umwandlungssatzes die systemfremde Umverteilung ab. Dies führt zu einer besseren Verzinsung des Sparkapitals der Erwerbstätigen. Wir tun gut daran, diese Modernisierung der beruflichen Vorsorge zu unterstützen.

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