Jeden Tag wird uns ein Stück Freiheit weggenommen. Unser Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf plant derweilen, das Bankkundengeheimnis zu lockern, wenn nicht sogar abzuschaffen.
«Am 17. Juli des laufenden Jahres {2012} hat der OECD-RaI in Paris eine Neukommentierung von Ar1.26 OECD-MA einstimmig genehmigt, wonach Amtshilfe neu auch für Gruppen von Steuerpflichtigen gewährt werden muss. lm Auftrag des Bundesrates stimmte auch der Vertreter der Schweiz dieser Änderung
zu. Ein Veto der Schweiz gegen alle anderen OECD-Mitgliedstaaten zur Verhinderung des neuen Standards hätte unser Land international isoliert und damit in eine schwierige Lage gebracht.», so die Bundesrätin in einem Brief an meinen Parteikollege Marcel Peter und mich.
Das Bankkundengeheimnis für ausländische Bürger wurde somit gebodigt. Die anderen Staaten müssen nur gewisse Merkmale von ihren Bürgern angeben, und wir liefern die Daten. Die Hosen werden sozusagen vor dem Finanzamt heruntergelassen. Und die Schweiz stimmte trotz Vetorecht dem neuen Vorgehen zu.
Nun hat der Bundesrat Interesse gezeigt, auch im Inland das Bankkundengeheimnis zu lockern. Viele Politiker begrüssen dieses Vorhaben, denn ‚man habe ja nichts zu verstecken vor dem Staat‘. Oder, das Bankkundengeheimnis sei ein ‚Geschäftsmodell‘, dass den Schweizer Banken Millionen an Gewinn bescherte.
Nein, das ist es nicht. Wir leben in einer Gesellschaft, wo die Beweispflicht gilt. Wir gehen vom Guten im Menschen aus, also von der Unschuldsvermutung. Der Staat hat kein Recht zu wissen, wo ich einkaufen gehe und für was ich sonst Geld ausgebe. Ich – so eigenverantwortlich wie ich bin – deklariere in meiner Steuererklärung mein Einkommen und mein Vermögen. Eigenverantwortung? Ja, die gibt es noch, so lang wir (noch) nicht in einem Nanny-State leben.
Die Steuerehrlichkeit in der Schweiz ist sehr hoch – höher als in Deutschland oder Frankreich, wo jeder zweite Mechaniker danach fragt, ob man eine Quittung für die Leistung wünscht oder nicht. Wenn hohe Steuern oder Eingriffe in die Privatsphäre der einzelnen Bürger ergriffen werden, so verletzt dies das Vertrauensverhältnis zwischen dem Staat und dem Bürger. Dass es unehrliche Bürger gibt, die dieses System manipulieren, dem kann man nicht aus dem Weg gehen. Die Länder, in denen Steuerbetrag ein Volkssport ist, weisen unfaire Steuersätze sowie verschwenderischen Umgang den Steuergeldern auf.
Das Bankkundengeheimnis ist ein Schutz des Bürgers vor dem repressiven Staat. Ein Wegfallen der Privatsphäre bedeutet, dass wir zu gläsernen Bürger werden, die ständig beobachtet werden. Es gilt, stets ein gesundes Misstrauen gegenüber dem Staat zu haben.
Es gibt viele Dinge, welche nicht in eine Verfassung gehören (Zweitwohnungen verbieten, Quoten, Familienpolitik, etc.), auf welche ich hier nicht weiter eingehen will. Es gibt jedoch essentielle Rechte, welche ein Bürger in seinem Land haben soll. Dazu gehört der Schutz der finanziellen Privatsphäre. Momentan ist das Bankkundengeheimnis im Art. 47 vom BankGesetz festgehalten. Ein einziger Beschluss vom wilden Parlament, welches bereits Plastiksäcke verbietet, würde diese Errungenschaft bodigen. So werde ich jede Initiative, welche in die Richtung von meinem Artikel zielt, sofort unterstützen – wenn nicht selber in einem ähnlichen Projekt mitwirken.