Einreichungsdatum: 16. März 2021
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Gründung eines Unternehmens ohne Medienbruch – also vollständig digital – möglich sein soll.
Begründung
Es ist heute nicht möglich, ohne Medienbruch eine Unternehmung zu gründen. Die Gründung einer Firma benötigt im besten Fall mehrere Tage, was mit der bestehenden Bürokratie erklärbar ist. Die Länge und Umstände einer Gründung führen direkt zu Mehrkosten, ohne zwingend die Qualität der Gründungen zu beeinflussen. Dank einer digitalen Gründung können die Kosten auf Seite der Unternehmung aber auch auf Seite der Verwaltung reduziert werden. Neben der Anpassung der rechtlichen Grundlagen, soll eruiert werden, wie der Gründungsprozess generell beschleunigt werden kann – zum Beispiel dank einer besseren Koordination der betroffenen Ämter.
Die Digitalisierung soll sämtliche Prozesse einer Unternehmensgründung umfassen – dies beginnt bei der Dokumenteinreichung (Kapitaleinzahlungsbestätigung, Gründungsdokumente) beim Notariat, geht über die notarielle Beurkundung bis hin zur Eintragung ins Handelsregister.
Der Bundesrat wird beauftragt, die Verbreitung der Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur, die Einführung einer digitalen öffentlichen Urkunde (EÖBG) wie auch die Aktivierung des Schweizerischen Registers der Urkundspersonen (UPReg) durch die Kantone zur Zielerreichung der Motion zu unterstützen.