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20.4348 – Stärkung der Möglichkeiten zur demokratischen Partizipation von Auslandschweizern und Auslandschweizerinnen

Einreichungsdatum: 30. November 2020

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob der Versand an und die Abgabe von eidgenössischen Wahl- und Abstimmungsunterlagen von Auslandschweizerinnen und -schweizer vereinfacht werden kann. Dieser Bericht soll basierend auf einem Pilotprojekt erstellt werden.

Dieses Pilotprojekt kann folgendes umfassen:

  1. Einsatz des diplomatischen Kuriers
  2. Ausdehnung der Fristen für den Versand von Abstimmungsunterlagen

Mit diesen möglichen und weiteren Anpassungen soll sichergestellt werden, dass Schweizerinnen und -schweizer im Ausland rechtzeitig ihre eidgenössischen Wahl- und Abstimmungsunterlagen erhalten und einfacher an der demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten teilhaben können. Auch in globalen Krisenzeiten soll diese Mitwirkung wenn möglich nicht beingeschränkt werden. Eine allfällige Kostenbeteiligung von Auslandschweizerinnen und -schweizer in abgelegenen Gebieten kann geprüft werden.

Begründung

Aktuell leben in uber 190 Ländern und damit verteilt uber die ganze Welt rund 780 000 Auslandschweizerinnen und -schweizer. Wollen diese ihre politischen Rechte in der Schweiz ausüben, melden sie dies uber die zuständige Auslandvertretung ihrer Stimmgemeinde. Sofern die Voraussetzungen für die Ausübung der politischen Rechte gegeben sind, nimmt die Stimmgemeinde sodann die Eintragung in das Stimmregister vor. Effektiv in das Stimmregister eingetragen haben sich aktuell rund 210 000 Auslandschweizerinnen und -schweizer.

Damit die Auslandschweizerinnen und -schweizer ihre politischen Rechte auch tatsächlich wahrnehmen können, sind sie auf funktionierende internationale Postdienstleistungen angewiesen. So müssen sie einerseits rechtzeitig die Stimm- und Wahlunterlagen erhalten, andererseits muss aber auch die rechtzeitige Rücksendung des Stimm- und Wahlzettels gewährleistet sein.

Bei Wahlen und Abstimmungen melden sich nun aber regelmässig Auslandschweizerinnen und -schweizer, die ihre Abstimmungsunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig erhalten haben oder denen eine rechtzeitige Rücksendung des Stimm- und Wahlmaterials nicht mehr möglich war, womit sie ihre politischen Rechte faktisch nicht ausüben konnten.

Während der aktuellen COVID-19-Pandemie hat sich dieses Problem noch verschärft, da es auch im internationalen Postverkehr zu starken Einschränkungen gekommen ist. Entsprechend zahlreich waren die Reaktionen vor und nach der Abstimmung vom 27. September 2020. Die Auslandschweizer-Organisation ASO spricht gemäss Swissinfo denn auch von mindestens 30 000 Betroffenen, was gerade bei knappen Ausgängen von Wahlen und Abstimmungen durchaus ins Gewicht fallen durfte.

Hinzu kommt, dass gemäss Artikel 34 der Bundesverfassung die politischen Rechte gewährleistet sind. Da nun eine grosse Zahl an Auslandschweizerinnen und -schweizern ihre politischen Rechte nachweislich nicht oder nicht immer ausüben kann, sind entsprechende Massnahmen zu ergreifen.

Keine umfassende Lösung durfte dabei die Einführung von E-Voting bringen, da damit lediglich die Stimmabgabe auf dem elektronischen Weg ermöglicht wurde, nicht aber die vorgängige, rechtzeitige Zusendung des Stimm- und Wahlmaterials. Es drängt sich deshalb vielmehr eine langfristige Lösung der gesamten Problematik auf.

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