Einreichungsdatum: 23. September 2020
++ Historisch ++
Der Bundesrat bekennt sich zum ersten Mal überhaupt zu einem Nachhaltigkeitsziel in der AHV. Er empfiehlt meine Motion 20.4078 zur Annahme: Die AHV muss nachhaltig saniert werden und darf im Jahr 2050 kein Umlagedefizit aufweisen.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, basierend auf seiner Antwort auf die Motion 20.3833, die Zielsetzung zu beschliessen und langfristig umzusetzen, wonach die AHV bis ins Jahr 2050 nachhaltig und generationengerecht finanziert werden muss (kein Umlagedefizit im Jahr 2050).
Begründung
Das kumulierte Defizit in der AHV beträgt gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen bis ins Jahr 2050 über 260 Milliarden Schweizer Franken. Einen Teil davon (60 Mrd. CHF) wurde mit der STAF durch eine Erhöhung der Lohnbeiträge gedeckt. Mit der Reform AHV21 soll ein weiterer Teil durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie die Angleichung des Rentenalters von Frau und Mann abgedeckt werden. Das kumulierte Defizit ist damit aber nach wie vor im dreistelligen Milliardenbereich und wird sich in absehbarer Zeit insbesondere aufgrund der bevorstehenden Pensionierung der Babyboomer-Generation nicht verbessern (im Gegenteil, auch die Folgen der COVID-Wirtschaftskrise und die weiter steigende Langlebigkeit werden die Situation weiter verschärfen).
Obwohl der AHV-Ausgleichsfonds gemäss Artikel 107 Absatz 3 AHVG in der Regel nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe sinken soll, hat der Bundesrat bis heute keine entsprechende konkrete Zielsetzung festgelegt. Es soll deshalb der Grundsatz festgehalten werden, wonach 2050 kein Umlagedefizit besteht, d.h. die AHV finanziell gesund ist, und der Fondsstand mindestens einer Jahresausgabe der AHV entspricht.
Der Bundesrat hat in anderen politischen Bereichen (CO2, Energie, …) eine langfristige Zielsetzung verabschiedet und verfolgt bei seinen Anstrengungen ebendiese. Es wäre nichts anderes als konsequent, auch im Bereich der Sozialwerke ein Nachhaltigkeitsziel zu verabschieden.