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Unsere Sozialwerke sozial machen

Was, wenn in 25 Jahren alle in der Schweiz genügend Rente erhalten würden und es keine ungedeckten Renten­versprechen gäbe? Über wirklich soziale Sozialsysteme. 

Stellen wir uns vor, wir schreiben das Jahr 2048 und feiern den 200. Geburtstag unserer Bundesverfassung. Besonders stolz sind wir dabei auf die Artikel zu unserer Altersvorsorge. Wie heute ist in der Bundesverfassung nach wie vor festgehalten, dass die AHV den Existenzbedarf angemessen zu decken hat. Und dass der Bund sicherstellen soll, dass die AHV ihren Auftrag dauerhaft erfüllen kann.

Das heisst nichts anderes, als dass die AHV ihre Rentenversprechen nachhaltig finanziert haben muss. Es soll keine Defizite zulasten der kommenden Generationen geben. Zudem haben die berufliche und die private Vorsorge in der Verfassung weiterhin einen grossen Stellenwert, denn nur mit ihnen kann die Fortführung des gewohnten Lebensstandards sichergestellt werden.

Dank Fortschritten in der Medizin und eines immer gesünderen Lebensstils der Schweizer Bevölkerung beträgt die Lebenserwartung eines Neugeborenen im Jahr 2048 mittlerweile 110 Jahre. Ein offizielles Rentenalter gibt es nicht mehr, weil es schon längst abgeschafft wurde. «Was, ihr seid früher alle mit 65 Jahren in Pension gegangen?», wird meine (heute noch nicht auf die Welt gekommene) Tochter Anna ihren Grossvater Gregor verwundert fragen.

Sie hat soeben ihre Berufslehre abgeschlossen und plant, sich auf dem gelernten Beruf weiterzubilden. Sie macht das an verschiedenen Orten und teilweise auch online. Es ist für sie und ihre KollegInnen dabei eine Selbstverständlichkeit, dass sie neben dem Lernen auch arbeiten und damit einen Verdienst erzielen.
Einen Teil ihres Lohns zahlt sie in die AHV und in die berufliche Vorsorge ein. Ihr macht das nichts aus, denn sie weiss, dass auch sie in Zukunft einmal eine AHV-Rente erhalten wird und dass die Einzahlungen in der beruflichen Vorsorge allein ihr zugutekommen.

Dank den jährlichen Zinsgutschriften wird sie am Ende ihrer Arbeitszeit 30 Prozent mehr Kapital auf dem Konto haben, als sie und ihre Arbeitgeber insgesamt einzahlten. Da sie den Arbeitgeber auch einmal wechselt, ist sie froh, dass sie mittlerweile ihre Pensionskasse selbst auswählen kann. Das reduziert die Bürokratie und hat dazu geführt, dass in der Schweiz nur noch 50 und nicht mehr über 1000 verschiedene Pensionskassen existieren.

Bei der Wahl der Pensionskasse war Anna dankbar, dass sie auf einem Vergleichsportal verschiedene Pensionskassen näher kennen lernen konnte. So hat sie sich ein Bild über die Verwaltungskosten, die Anlagestrategie und die vergangene Rendite machen können. Sie entscheidet sich für eine Pensionskasse, die ihr Geld zu tiefen Kosten und eher konservativ in nachhaltige Investitionen anlegt. Der Umwandlungssatz der Pensionskasse wird zudem zum Zeitpunkt des Rentenbezugs bestimmt, womit es keine ungewollte Umverteilung von Geldern von der erwerbstätigen Bevölkerung zu Rentnerinnen und Rentnern gibt.


«Weisst du, vor 25 Jahren war nicht sichergestellt, dass ich heute eine AHV-Rente erhalte. Denn im Jahr 2023 ging der Bundesrat davon aus, dass die AHV nur noch bis im Jahr 2043 genügend Geld haben wird, um die Rentenversprechen zu bezahlen», sagt Gregor zu seiner Enkelin. Anna fragt verwundert, wieso das der Fall war. Gregor ergänzt: «Das Rentenalter war damals starr bei 65 Jahren. Es gab aber immer mehr Rentnerinnen und Rentner, da die Babyboomer-Generation das Rentenalter erreicht hatte. Gleichzeitig kamen weniger Personen auf den Arbeitsmarkt. Zusammen mit der steigenden Lebenserwartung hatte dies dazu geführt, dass die Ausgaben im Vergleich zu den Einnahmen immer grösser wurden. Hätte man damals nichts unternommen, würde ich heute keine AHV-Rente mehr erhalten.»

Anna findet mithilfe der künstlichen Intelligenz schnell heraus, dass dank einer grossen Reform im Jahre 2025 die AHV langfristig gesichert wurde. Es war ein Kompromiss, der einerseits eine Erhöhung der tiefen AHV-Renten und anderseits die Abschaffung des Rentenalters beinhaltete. Neu war die Regel, dass man mindestens 45 Beitragsjahre aufweisen musste, um AHV beziehen zu können. Die Anzahl Beitragsjahre wurde an die Lebenserwartung gekoppelt, um sicherzustellen, dass die AHV auch genug Geld haben wird, wenn wir immer älter werden.

Dank dieses Kompromisses konnte die AHV wieder ihrem Verfassungsauftrag nachkommen. Einerseits zahlt sie Renten aus, die existenzsichernd sind, und andererseits kennt sie eine Regelung, welche unabhängig der Tagespolitik dafür sorgt, dass ihr nie das Geld ausgehen wird. «Das ist für mich eine soziale Versicherung», meint Anna. Denn sie sorgt dafür, dass es keine Altersarmut gibt, macht dies aber nicht auf dem Buckel der kommenden Generationen.

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