Erschien am 23. November 2022 im Tagblatt der Stadt Zürich
Die Krankenkassenprämien steigen und sind für viele Personen – insbesondere für junge Familien – eine grosse finanzielle Belastung. Die Politik ist in der Verantwortung, überfällige Anpassungen der Gesetze vorzunehmen. Die Anpassungen sollen zum Ziel haben, Fehlanreize zu eliminieren und Abläufe zu verbessern. Beides führt zu tieferen Kosten und somit zu tieferen Prämien.
Ein Beispiel ist die Marge beim Verkauf von Medikamenten: Heute nimmt die Marge mit dem Preis des Medikaments zu. Teureres Medikament, höhere Marge. Das darf nicht sein. Denn der Aufwand, der hinter dem Verkauf eines Medikaments besteht, ist unabhängig vom Preis des Medikaments. Der Bundesrat hätte es schon länger in der Hand, die entsprechende Verordnung so anzupassen, dass unabhängig vom Preis des Medikaments die gleiche Marge ausbezahlt wird. So bestünde kein Fehlanreiz mehr, teurere Medikamente zu verkaufen.
Ein anderes Beispiel ist die Kostenbeteiligung bei Spitalbesuchen: Kantone beteiligen sich heute an den Kosten einer Behandlung mit Übernachtung (stationär). Bei einer Behandlung ohne Übernachtung (ambulant) leisten sie keinen Beitrag. Ambulante Leistungen werden ganz von den Krankenkassen und dem Patienten bezahlt.
Da in der Vergangenheit immer mehr Leistungen ambulant und nicht stationär geleistet wurden, nahm der ambulante Kostenblock zu, welcher ganz durch die Versicherungen und Patienten bezahlt werden muss. Dies ist auch der Grund, weshalb die Prämien stärker ansteigen als die Gesundheitskosten. Es wäre nichts als fair, wenn die Kantone sich zu gleichen Teilen an den ambulanten und stationären Leistungen beteiligten. Dies würde zukünftig den Druck auf die Prämienlast merklich senken.
Wie Sie lesen: Es gibt konkrete Massnahmen, die bereits auf dem Tisch liegen. Nun wäre es an der Zeit, diese endlich umzusetzen.
Andri Silberschmidt, Nationalrat FDP