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Rückblick Wintersession 2020

Soeben ging eine spannende Session vorbei, in welcher sich der Bundesrat zum ersten Mal zu einem Nachhaltigkeitsziel in der AHV bekannte. Das Parlament hat das Bundesbudget 2021 mit 6.1 Mrd. Defizit beschlossen und ich habe unter anderem eine Interpellation zum Thema der alternierenden Obhut eingereicht.
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Endlich ein Nachhaltigkeitsziel in der AHV!
Der Bundesrat empfiehlt meine Motion «Netto 0 AHV-Defizit im Jahr 2050» zur Annahme. Damit spricht er sich erstmalig für ein Nachhaltigkeitsziel in der 1. Säule aus. Konkret verpflichtet sich der Bundesrat damit zu einer nachhaltigen und generationengerechten Finanzierung der AHV – namentlich darf die AHV im Jahr 2050 kein Umlagedefizit schreiben.Zwar sichert die Reformvorlage AHV 21 „dank“ höheren Steuern die finanzielle Situation der 1. Säule bis ins Jahr 2030. Darüber hinaus würde das Umlageergebnis – ohne mehrheitsfähigen Kompromiss – wieder negativ sein. Meine Motion zwingt den Bundesrat zur Erarbeitung eines mehrheitsfähigen Kompromisses und sichert die Renten der 1. Säule so langfristig.In der heutigen Schlussabstimmung erfuhr die Motion keinen Widerstand im Nationalrat, weshalb sie nun in den Ständerat geht. Das steigert die Wahrscheinlichkeit, dass das Parlament dem Antrag des Bundesrates folgt und ein Nachhaltigkeitsziel in der AHV beschliesst.
zur Stellungnahme des Bundesrates 

Bundesbudget mit 6.1 Mrd. Franken Defizit
Das Budget 2021 steht! Mit einem Defizit von 6.1 Mrd Franken ein Budget, das den Schuldenberg massiv erhöhen wird. Dabei gilt die Unterscheidung in einen ordentlichen und in einen ausserordentlichen Haushalt zu beachten: während der ordentliche Haushalt ein Defizit von 2 Mrd. Franken vorsieht, rechnet der Bund im ausserordentlichen Haushalt, in welchem der grösste Teil der Corona-Ausgaben verbucht wird, mit einem Defizit von 4.1 Mrd. Franken. Zum budgetierten Defizit von 6.1 Mrd. Franken kommen weitere ca. 20 Mrd. Franken Defizit des Jahres 2020. Damit kostet die Covid-19-Krise den Bund in den Jahren 2020 und 2021 rund 26 Mrd. Franken.Angesichts dieser massiven Neuverschuldung bin ich der Meinung, dass einerseits der Bundesrat möglichst schnell einen konkreten Plan vorlegen muss, wie die Schulden in absehbarer Zeit abgebaut werden können. Andererseits muss sich das Parlament finanzkonservativ verhalten, um die Last für die kommenden Generationen möglichst gering zu halten.
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Das Kindeswohl muss im Scheidungsfall an erster Stelle stehen
Im Scheidungs- oder Trennungsfall müssen die zuständigen Behörden im Sinne des Kindeswohls die Möglichkeit einer alternierenden Obhut prüfen; so will es das 2017 in Kraft getretene revidierte Gesetz. Zwei Urteile des Bundesgerichts vom Oktober und vom November dieses Jahres verlangen nun sogar, dass die alternierende Obhut – wenn nicht konkrete, plausbile Gründe dagegensprechen – gewährt werden muss. Die Praxis an den kantonalen Gerichten fällt hingegen zurückhaltender aus.Mir ist es wichtig, dass das Kindeswohl an erster Stelle steht; der Kontaktabbruch zu einem Elternteil muss nach Möglichkeiten verhindert werden!Im Sinne einer liberalen und fortschrittlichen Familienpolitik möchte ich deshalb vom Bundesrat einerseits wissen, wie viele Anträge auf alternierende Obhut seit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen eingegangen und welcher Anteil davon gutgeheissen wurde. Andererseits frage ich nach Möglichkeiten, damit das Recht des Kindes auf regelmässige persönliche Beziehungen mit beiden Elternteilen besser verwirklicht werden kann. 

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