Postulat zur Erleichterung von Zwischennutzungen eingereicht

Seit mehreren Jahren fallen die Zinsen in der Schweiz, was einen regelrechten Boom am Immobilienmarkt ausgelöst hat. Dies führt dazu, dass vor allem in städtischen Gebieten teilweise mehr (Gewerbeliegenschaften) gebaut wurde, als effektiv nachgefragt wird. Die Leerwohnungsziffer in Zürich beträgt nur 0.22 %. Im Gegensatz dazu gibt es über 215’000qm leerstehende Büroflächen in der Stadt Zürich. Diese Zahlen zeigen auf, dass die heutigen Regelungen nicht ausreichend auf die Bedürfnisse und Veränderungen in der Gesellschaft und Wirtschaft abgestimmt sind.   Die FDP hat bereits im Herbst 2017 mit einer schriftlichen Anfrage (2017/278) Antworten rund um das Thema Zwischennutzungen verlangt. Nun folgt ein konkreter Vorstoss, der heute überparteilich im Gemeinderat eingereicht wurde.

In einem gemeinsamen Postulat mit Gabriele Kisker (Grüne) fordern wir den Stadtrat nun auf zu prüfen, welche rechtlichen (insbesondere bau- und planungsrechtlichen) Bestimmungen geändert werden müssen, gestützt auf die dann Zwischennutzungen baurechtlich bewilligt werden können. Bei Zwischen- und Umnutzungen, welche eine gewisse Zeit nicht überschreiten, sollen die Bewilligungsverfahren und Auflagen, soweit es der Ermessenspielraum zulässt, vereinfacht werden. Notwendige kommunale Änderungen sind dem Gemeinderat mittels Weisung vorzulegen. Sind kantonale Bestimmungen zu ändern, wird der Stadtrat aufgefordert, sich beim Kanton für die entsprechenden Gesetzesänderungen einzusetzen.

Die Stadtzürcher FDP-Kantonsrätin Sonja Rueff-Frenkel wird sich auf kantonaler Ebene für eine Anpassung des Planungs- und Baugesetzes stark machen, welches den Gemeinden mehr Freiheiten im Bereich von Zwischennutzungen zugestehen will.

Po Zwischennutzungen v7 (PDF)

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