Wenn keine konkreten Gründe dagegensprechen, muss die Kinderbetreuung bei getrennt lebenden Eltern hälftig aufgeteilt werden. Das zeigen zwei höchstinstanzliche Urteile der letzten Monate.

von Claudia Blumer

zum Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Andri Silberschmidts PolitUpdates

Melden Sie Sich zu meinen «PolitUpdates» an und bleiben Sie auf dem Laufenden.