Nationalratskommission riskiert höhere Medikamentenausgaben – Wochenkommentar #62

Diese Woche im Fokus der Gesundheitskommission des Nationalrats: Das Kostendämpfungspaket 2. Dabei diskutierten wir unter anderem die Preismodelle bei Medikamenten. 

Heute definiert das Bundesamt für Gesundheit BAG den Preis eines Medikaments. Dabei stellt das BAG einen Auslandspreisvergleich sowie einen therapeutischen Quervergleich an. Das heisst: Das BAG schaut, wie teuer das Medikament im Ausland ist, und wie teuer Medikamente sind, die eine ähnliche Wirkung haben. Aus diesen beiden Vergleichen legt das BAG den auf der sogenannten Spezialitätenliste festgeschriebenen Preis fest.

Bei neuen Medikamenten, bei denen die Wirkung noch unklar ist, und deren Preise nicht auf der Basis der Wirksamkeit festgelegt werden können, gibt es selten so genannte Preismodelle. Das heisst: Die Krankenversicherung erhält Geld zurück, wenn die Behandlung beim Patienten nicht anschlägt. Zufriedenheit oder Geld zurück. Diese Rabatte kennen nur die involvierten Parteien aber nicht die Öffentlichkeit (diese kennt den Maximalpreis). 

Nun möchte die Gesundheitskommission des Nationalrats, dass solche vertraulichen Rabatte nicht mehr möglich sein sollen. Die heutigen Einsparungen belaufen sich auf CHF 200 Mio. pro Jahr. Mit diesem Entscheid verhindert sie Rabatte und riskiert höhere Medikamentenausgaben. Unverständlich.

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