Meinungsfreiheit für wenige statt für alle

Die Jungfreisinnigen wollen am 1. Mai an einer friedlichen Kundgebung am Tessinerplatz Enge ihren Anliegen nach einem freien und flexiblen Arbeitsrecht Gehör verschaffen. Bewusst wurde darauf verzichtet, mit der offiziellen Demonstration der Gewerkschaften in Konflikt zu geraten. Die Gewerkschaften als Teil der Gesellschaft sollen ihren Platz haben, um auf Missstände aufmerksam zu machen.

Korrekt wie die Partei ist, wurde knapp ein Monat vor der Veranstaltung ein Gesuch bei der zuständigen Behörde der Stadt Zürich eingereicht. Stadtrat Richard Wolff (AL) hat dieses Gesuch nun abgelehnt. Die Polizei müsse auf illegale Demonstrationen vorbereitet sein, und könne deshalb legale Kundgebungen nicht gewähren. Nachzulesen ist die Geschichte inkl. Korrespondenz in der Medienmitteilung der Jungfreisinnigen Kanton Zürich.

Nachdem nun Medien wie Tele Züri, Watson oder Blick über die ablehnende Haltung von Wolff berichtet haben, ist im Internet (vorwiegend auf Twitter und Facebook) eine Diskussion über die Meinungsfreiheit ausgebrochen. Den Gratulationen zum mutigen Schritt, das Meinungsmonopol am 1. Mai der Gewerkschaft streitig zu machen, entgegen Kritiker, es sei ein korrekter Entscheid des Stadtrats, uns die Meinungsfreiheit einzuschränken. Vor allem zwei Argumente kamen zum Vorschein:

«Wolff schützt die Jungfreisinnigen, den der Schwarze Block ist für seine Gewalt bekannt»

Dieses Argument deckt sich mit der Argumentation der Stadtpolizei. Sie ist jedoch höchst bedenklich:

– Sollen die Jungfreisinnigen in Zukunft keine Bewilligung beantragen, da für unbewilligte Demonstrationen das Polizeiaufgebot vorhanden ist?

– Entspricht der Entscheid nicht einer Kapitulation des Stadtrats gegenüber dem Schwarzen Block? Die Kundgebung wäre mit ca. 50 jungen, engagierten BürgerInnen über die Bühne gelaufen. Mit Flyer und Transparenten, that’s it. Er wäre weder der offizielle 1. Mai Umzug, noch deren Kundgebung auf dem Sechseläutenplatz gestört worden. Anstatt den Krawallmachern entschieden entgegenzutreten, kapituliert man. In welchem Land leben wir, dass eine friedliche Kundgebung aufgrund potenzieller extremistischer Gewalt nicht bewilligt wird?

«Der 1. Mai gehört historisch den Linken, wie das Sechseläuten den Bürgerlichen gehört. Ihr könnt zum Beispiel einen Tag davor Eure Kundgebung abhalten»

Die Meinungsfreiheit kennt keine Ausnahmen. Die, welche nach dem diesjährigen tragischen Attentat in Paris, also erste ihr Profilbild in «Je suis Charlie» geändert haben, wollen nun den gesetzlichen Feiertag vollumfänglich für sich beanspruchen. Gerade deshalb, weil es ein gesetzlicher Feiertag ist, ist es staatspolitisch fragwürdig, wenn Stadtrat Wolff die Meinungsfreiheit beschränkt. Friedliche BürgerInnen, die ihre Meinung kundtun wollen, müssen dies in einer Demokratie dürfen.

Es ist mir bewusst, dass die Polizei am 1. Mai bereits stark in Anspruch genommen wird, und es wohl für die wenigsten Polizisten ein erfüllender Tag ist. Nichtsdestotrotz zeigt unser Antrag resp. die Antwort des Stadtrats, wie die wenigen Krawallmacher die Staatsgewalt im Griff hat und implizit andere Meinungen unterbinden kann.

Auch am Sechseläuten soll bspw. die JUSO den Platz haben, ihre Meinung kundzutun – vorausgesetzt, sie stören den Umzug nicht. Respekt und Anstand gehört zur Demokratie wie die Meinungsfreiheit auch – wie müssen beidem Sorge tragen.


«Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen» – Eveline Beatrice Hall (1906)

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