In vorbildlicher Art und Weise haben sich Krankenkassen-, Apotheker-, Ärzte- und Spitalverbände auf ein neues Margensystem beim Verkauf von Medikamenten geeinigt. Das entlastet Patientinnen und Patienten mit 60 Millionen Franken.
Der Preis eines Medikaments setzt sich aus dem Fabrikabgabepreis (FAP), der Vertriebsmarge und der Mehrwertsteuer zusammen. Der Fabrikabgabepreis ist, wie der Name bereits sagt, der Preis, ab welchem das Medikament die Fabrik verlässt. Dieser Preis legt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie einen Preisvergleich mit gleichen Medikamenten im Ausland (Auslandpreisvergleich) sowie Medikamenten mit ähnlichen Wirkstoffen (Therapeutischer Quervergleich) fest. Die Vertriebsmarge ist der Aufschlag auf den FAP, den die Apotheke oder der Arzt mit einer integrierten Apotheke verlangen darf. Die Mehrwertsteuer erklärt sich von selbst.
Sämtliche Preise respektive deren Festsetzungsmechanismus sind staatlich reguliert. Bei der Vertriebsmarge war bisher der Fall, dass die Marge mit steigendem Preis des Medikaments zunahm. Einfach gesagt hatte dies zur Folge, dass man beim Verkauf eines (teureren) Originalpräparats mehr verdient hat als beim Verkauf eines (günstigeren) Generikums. Es bestand somit ein Fehlanreiz zum Verkauf von teureren Medikamenten.
Der Krankenversichererverband Curafutura hat gemeinsam mit Pharmasuisse, mit dem Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH und mit dem Spitalverband Hplus eine Lösung vorgeschlagen, die vorsieht, dass die Höhe der Verkaufsmarge grundsätzlich unabhängig vom Verkaufspreis sein soll. Die Logik dahinter: Der Aufwand für die Beratung und den Verkauf eines Medikaments unterscheiden sich nicht vom Preis des Medikaments. Weil eine Einheitsmarge ganz günstige Medikamente stark verteuern würde, ist zusätzlich eine Abstufung vorgesehen.
«Die Gesundheitskommission des Nationalrats hat dem Bundesamt für Gesundheit seine Unterstützung für eine baldige Umsetzung ausgesprochen.»
Andri Silberschmidt
Das BAG und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) haben die Entwicklung des Vorschlags der Verbände begleitet und sichergestellt, dass er die gesteckten Rahmenbedingungen erfüllt. Der raschen Umsetzung steht nun nichts mehr im Wege. Die Gesundheitskommission des Nationalrats hat dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) seine Unterstützung für eine baldige Umsetzung ausgesprochen.
Initial werden die Patienten und Patientinnen dadurch um 60 Millionen Franken entlastet. Weiter wird der Systemwechsel langfristig zu mehr Einsparungen führen. Dies, weil in Zukunft kein Anreiz mehr besteht, das teurere Originalpräparat statt ein Generikum zu verkaufen.
Die Anpassung der Vertriebsmargen ist ein gelungenes Beispiel, wie verschiedene Verbände gemeinsam am gleichen Strick ziehen und das EDI den zugespielten Ball wohlwollend aufnimmt, um die Torchance zu verwerten. Es wäre schön, wenn dieses Passspiel Schule macht und in anderen anstehenden und laufenden Reformen im Gesundheitswesen positive Wirkung erzielen würde, zum Beispiel in der Revision der Einzelfallvergütung oder der Stärkung der integrierten Versorgung.