Im vergangenen Jahr betrug die Zuwanderung in die Schweiz (ohne Asyl) etwas über 80’000 Personen. Davon wanderten 10 Prozent über die so genannten Drittstaatenkontingente ein.
Wer aus einem Nicht-EU/EFTA-Staat in der Schweiz erwerbstätig werden möchte, wird nur dann zugelassen, wenn er oder sie sehr gut qualifiziert ist. Das heisst: Führungskräfte oder Spezialistinnen und Spezialisten.
Damit gehören Einwandererinnen und Einwanderer unter dem «Drittstaatenregime» zu einer Personengruppe, die viel zur Schweizer Innovation beitragen und durch ihre hohen Löhne auch viel Steuern zahlen. Genau diese Drittstaatenkontingente möchte der Bundesrat nun kürzen.
Das ist ein kapitaler Fehler, der von Kurzsichtigkeit und Strategielosigkeit zeugt!
Die Drittstaatenkontingente dürfen nicht gekürzt werden. Mehr dazu in meinem Wochenkommentar.