erschien am 23. Oktober 2024 als Kolumne «kurz gesagt» im Tagblatt der Stadt Zürich
Stellen Sie sich vor, Sie wollen an einem Freitagabend auswärts essen gehen. Zur Auswahl steht das kleine, aber feine Restaurant im Quartier. Oder ein Gourmetrestaurant am Bellevue. In beiden Lokalen gibt es «Züri Gschnätzlets»; im Restaurant im Quartier kostet die Portion 35 Franken, im Gourmetrestaurant 60 Franken. In Letzteres würde Sie allerdings ein gutverdienender Freund begleiten, der Sie sicher einlädt. Sie entscheiden sich für das teurere Feinschmeckerlokal, weil Sie dort weniger ausgeben.
Ähnlich ist es heute im Gesundheitswesen: Bei tendenziell teureren Behandlungen mit Übernachtung im Spital (stationär) bezahlt der Wohnkanton des Patienten mindestens 55 Prozent der Kosten mit Steuergeldern. Den Rest übernehmen die Krankenversicherer. Günstigere Behandlungen ohne Übernachtung (ambulant) bezahlen heute ausschliesslich die Krankenversicherer beziehungsweise die PrämienzahlerInnen. Damit hat die Versicherung einen Anreiz für in der Tendenz teurere Behandlungen mit Übernachtung. Dann müssen sie weniger bezahlen.
Diesen teuren Fehlanreiz wollen wir mit der EFAS-Reform, über die wir am 24. November abstimmen, korrigieren. Neu sollen alle Leistungen – egal ob ambulant oder stationär – einheitlich finanziert werden. Die Kantone müssten sich zu gleichen Anteilen an der Mitfinanzierung der ambulanten und stationären Leistungen beteiligen. Damit ziehen alle Akteure im Gesundheitswesen am gleichen Strick, was uns Prämienzahlende entlastet.
Berechnungen des Bundes zeigen: Eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen führt zu Prämieneinsparungen von 1,5 bis 2 Milliarden Franken pro Jahr.
Deshalb sage ich am 24. November mit Überzeugung Ja zur EFAS-Reform. Sie korrigiert einen teuren Fehlanreiz und entlastet uns Prämienzahlende.