Oberstes Ziel des EPD ist es, den Patientinnen und Patienten sowie den Leistungserbringern einen Mehrwert zu bieten: Als Patientin oder Patient soll man im Dossier den eigenen Impfausweis, Medikamentenrezepte, die Patientenverfügung, den Organspendeausweis, Laborbefunde etc. hinterlegen können.
Als Leistungserbringer soll man auf Untersuchungsdaten, Diagnosen zugreifen können, um die Patientin oder den Patienten besser zu betreuen und auch um Doppeluntersuchungen zu vermeiden. All das ist heute in der Praxis nicht möglich.
Deshalb war es der FDP von Anfang an ein Anliegen, bei dieser Übergangsfinanzierung auch Verbesserungen im Gesetz vorzunehmen. So wollten wir, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Übergangsfinanzierung von 30 Millionen Franken nicht nur für Marketingzwecke, sondern auch für die Verbesserung der Nutzung des EPD eingesetzt werden kann.
Der Nationalrat hat unser Anliegen unterstützt. Der Ständerat blieb leider stur und lehnte unsere Vorschläge ab.
Es wäre falsch, jetzt 30 Millionen Franken in eine Marketingoffensive für ein EPD zu investieren, dessen Nutzen nicht gegeben ist. Die FDP lehnt deshalb die vorliegende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier ab. Wir werden uns bei der anstehenden Totalrevision des EPD-Gesetzes für systemische Verbesserungen (strukturierter Datenaustausch, Opt-out etc.) einsetzen.