DIE Bilateralen gibt es nicht

16. November 2015

Nicht erst seit der Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative vom 9. Februar 2014 sprechen Medien und Politiker von «den Bilateralen». Vielen Zuhörern (und wohl auch Politikern) ist jedoch nicht bewusst, was damit gemeint ist.

«Die Bilateralen»

Als kleines, agiles und unabhängiges Land hat die Schweiz von Natur aus ein grosses Interesse an guten Beziehungen mit anderen Staaten. Die Europäische Union (EU) ist einer der wichtigsten Vertragspartner. Jedes Flugzeug überfliegt EU-Raum mit Passagieren und Waren und ein Grossteil der hiesigen Unternehmen erwirtschaften einen mehr oder weniger grossen Anteil ihres Umsatzes in EU-Länder. Die Schweiz hat zurecht in der Vergangenheit Wert darauf gelegt, dass Personen und Unternehmen aus der Schweiz einen leichten Zugang zu den Institution und Märkten der EU haben. Dazu wurden unter anderem folgende Verträge abgeschlossen:

1972 Freihandel von Industrieprodukten (Abschaffung von Zöllen und Kontingente)

1999 Bilaterale I (Personenfreizügigkeit, Abschaffung technischer Handelshemmnisse, Regelungen über das öffentliche Beschaffungswesen, Landwirtschaftsöffnung, Zusammenarbeit in Forschung, Vereinfachungen und Zusammenarbeit im Luft- und Landverkehr)

2004 Bilaterale II (Schengen / Dublin, Zinsbesteuerung, Betrugsbekämpfung, Umwelt, Statistik, …)

Bei den Vertragspaketen handelt es sich um ein Nehmen und Geben der Vertragspartner. Bei den Bilateralen I haben wir den EU-Ländern erleichterten Zugang im Landverkehr gewährleistet (Gotthard etc.), auf der anderen Seite beispielsweise Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen erhalten (was wiederum unsere Wirtschaft zu Millionenaufträgen bringt). Die Bilateralen I beinhalten zudem eine Klausel, welche besagt, dass bei Kündigung eines Vertrages die restlichen Verträge hinfällig werden (Guillotine-Klausel).

Aufgrund der Abstimmung zur Beschränkung der Zuwanderung (Masseneinwanderungsinitiative) vom 9. Februar 2014 muss der Bund die Personenfreizügigkeit innert 3 Jahren neu verhandeln. Ob der Bundesrat bei der Personenfreizügigkeit Zugeständnisse seitens der EU erhält, bleibt nach 1.5 Jahren mehr als fraglich. Wenn kein Verhandlungserfolg erzielt wird, droht die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens, womit die Bilateralen I akut gefährdet wären.

Wie im Titel angesprochen warne ich davor, von «den Bilateralen» zu sprechen, wenn es um die Beziehung Schweiz – EU geht. Wir haben mehrere bilaterale Verträge mit der EU, wie auch mit anderen Ländern ausserhalb der EU. Je nach Branche und Interesse sind die einigen wichtiger als die anderen. Wir sollten uns jedoch bereits heute Gedanken machen, wie wir reagieren, wenn 3 Jahre nach dem 9. Februar 2014 kein entsprechendes Verhandlungsresultat erzielt werden konnte.

Alternativen

Zu allererst lässt sich sagen, dass auf die Bilateral I nicht einfach zu verzichten ist. Während die Bilateralen II (die keine Guillotine-Klausel) vor allem Verträge im Bereich Sozial, Kultur und Migration umfassend, konzentrieren sich die Bilateralen I um den Kern der Wertschöpfung jedes Landes: Wirtschaft, Forschung und Verkehr. Es ist somit eine gewagte Aussage, man könne ohne Probleme auf die Verträge in den Bilateralen I verzichten. Und wenn man diese Aussage trifft, so soll man zumindest Alternativen aufzeigen. Ich plädiere dafür, dass man den bilateralen Weg mit der EU weiterführen soll. Wer diesen Weg ablehnt, ebnet den direkten Weg in eine Mitgliedschaft der Schweiz in der EU. Dies wird von über 80 % der Schweizer Bevölkerung, inklusive mir, abgelehnt.

Es muss uns gelingen, 16 Jahre nach den Bilateralen I eine Standortanalyse zu machen. Der Bundesrat ist der Meinung (https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=57535), dass ein umfassendes Freihandelsabkommen gegenüber den bilateralen Verträgen nicht obsiegt. Um die bestehenden bilateralen Verträge weiterzuentwickeln oder neue zu vereinbaren, ist der Bundesrat ein so genannten institutionelles Rahmenabkommen mit der EU am Verhandeln (https://www.eda.admin.ch/content/dam/dea/de/documents/fs/11-FS-Institutionelle-Fragen_de.pdf). Der Bundesrat ist der Meinung, dass ohne diesem Rahmenabkommen die Chancen zur Weiterentwicklung des bilateralen Weges mit der EU harzig voranschreiten würde. Das Resultat der Verhandlungen über das Rahmenabkommen soll genau untersucht werden. So darf die Souveränität der Schweizer Bevölkerung sowie das demokratische Mitspracherecht nicht beschränkt werden.

Nun, was jetzt?

Ich bin der Meinung, dass das Verhandlungsergebnis des Bundesrates in Sachen ‚Umsetzung Masseinwanderungsinitiative – Personenfreizügigkeitsabkommens‘ abgewartet werden muss. Man kann heute davon ausgehen, dass es über das aus den Verhandlungen resultierende Gesetz eine Volksabstimmung geben wird:

  • Fall «wortgetreue, restriktive Umsetzung»: Die Initiative «Raus aus der Sackgasse (RASA)», welche die Abstimmung vom 9. Februar 2014 rückgängig machen will, wird dann wohl als Alternative zur wortgetreuen Umsetzung zur Abstimmung kommen.
  • Fall «nicht wortgetreue, Personenfreizügigkeits-kompatible-Umsetzung»: Gegen dieses Gesetz wird höchstwahrscheinlich seitens SVP das Referendum ergriffen werden.

Spätestens am 8. Februar 2017 wissen wir mehr, denn dann läuft die von der Masseneinwanderungsinitiative vorgegebene 3 Jahres Frist ab, bis sie umgesetzt werden muss.

Ich plädiere dafür, dass der Bundesrat eine Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative anstrebt, welche nicht das Vertragswerk Bilateralen I gefährdet. Diese Lösung könnte folgendermassen aussehen:

  • Einigung mit der EU über eine Anpassung des Personenfreizügigkeitsabkommens: So könnte man sich darauf einigen, dass Kontingente in Kraft treten, wenn die Einwanderung einen gewissen Schwellenwert entfernt vom europäischen Mittelwert übersteigt (wie bspw. auch ETH Professor Michael Ambühl vorgeschlagen hat)
  • Des Weiteren werden innenpolitisch Rahmenbedingungen geändert: Die Attraktivität des Sozialstaates zur Einwanderung in die Schweiz soll gesenkt werden. Gleichzeitig gehört der Arbeitsmarkt liberalisiert, um das inländische Potenzial an Arbeitskräften noch mehr auszuschöpfen. Diese und weitere innenpolitische Massnahmen werden hoffentlich helfen, den Bedarf an ausländischen Arbeitskräften zu dämpfen.

Mir ist es immer noch lieber, wenn die Wirtschaft die Zuwanderung steuert, als Beamte in Bundesbern. Die heikle, noch zu beantwortende Frage, ist, wie der Volksentscheid vom 9. Februar 2014 umgesetzt werden kann, ohne dabei die Bilateralen I ersatzlos zu opfern.

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