Bundesrat soll Digitali­sierungs­vorhaben be­schleunigen können

Mit „Fast Tracks“ sollen wichtige Projekte in der Verwaltung beschleunigt werden können. Vorgesehen sind interdepartementale Teams und eine unkomplizierte Finanzierung. 

von Katharina Jochum

Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine Motion angenommen, die Digitalisierungsvorhaben innerhalb der Bundesverwaltung beschleunigen will. Das Parlament beauftragt somit den Bundesrat, Massnahmen zu treffen, die eine Beschleunigung bei ausgewählten und prioritären Digitalisierungsvorhaben erlauben.

In Bezug auf die Geschwindigkeit der Digitalisierung liege die Schweiz im internationalen Vergleich zurück, schreibt FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt in einer Motion. Um dies zu ändern, müssten Prozesse angepasst werden, heisst es vom Politiker.

Der Vorstoss schlägt als Massnahmen schnell einsetzbare interdepartementale Teams vor sowie eine vereinfachte und kurzfristig verfügbare Anschubfinanzierung; auch dazugehören sollen auf praxisnahe, interdepartementale Zusammenarbeitsformen.

Bundesrat ist bereit, neue Möglichkeiten zu schaffen

In der Privatwirtschaft könnten mit agilen Methoden Prozesse rasch und effizient umgesetzt werden. Dies solle in der Verwaltung künftig mit dem neu zu schaffenden „Fast Track“ ermöglicht werden. Die Anzahl der Vorhaben, die über einen solchen beschleunigten Weg abgewickelt werden können, solle aber tief bleiben. Laut der Motion sollen restriktive Vorgaben gelten und der Nutzen für die Wirtschaft und die Bevölkerung soll berücksichtigt werden, wie es weiter heisst.

Der Bundesrat hatte vergangenen Herbst empfohlen, die Motion anzunehmen. Mit dem neuen Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (Embag) sei bereits eine Grundlage für die Durchführung von Pilotversuchen geschaffen worden. Ausserdem arbeite man bereits heute mit agilen Methoden.

Er sei aber bereit, so der Bundesrat in seiner Antwort, Massnahmen zu treffen, um ausgewählte und prioritäre Digitalisierungsvorhaben zu beschleunigen. Der Bundesrat betont, dass auch in einem „Fast Track“ rechtliche Grundlagen wie Beschaffungsvorgaben undAnforderungen an den Datenschutz sowie die Informationssicherheit eingehalten werden müssen.

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