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Einen Schritt näher an einer Absicherung für UnternehmerInnen in der ALV

Während der Pandemie wurden sich viele „Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung“, also UnternehmerInnen, bewusst, dass sie trotz Beiträgen an die Arbeitslosenversicherung nur ungenügend versichert sind. Eine von mir eingereichte parlamentarische Initiative will diesen Zustand ändern – und ist nun einen wichtigen Schritt weiter!

Der Ausdruck „Person in arbeitgeberähnlicher Stellung“ war vor der Pandemie wohl den wenigsten ein Begriff. Es handelt sich um Personen, welche eine Beteiligung an der Firma besitzen, in welcher sie angestellt sind. Also klassische KMU-UnternehmerInnen. Darunter werden aber auch Ehegatten von UnternehmerInnen subsummiert. Denn auch sie, so die Argumentation, können frei entscheiden, ob sie sich selbst den Arbeitsvertrag kündigen oder nicht.

Daraus resultierte die Praxis, dass die Arbeitslosenversicherung (ALV) nur eine Entschädigung für die Arbeitslosigkeit ausrichtet, wenn man nicht mehr in Verbindung mit dem vorherigen Arbeitgeber gebracht werden kann. In der Konsequenz heisst dies, dass man zuerst alle Aktien verkaufen oder die Firma liquidieren muss. Eine Liquidierung kann aber mehrere Monate bis Jahre dauern. Das hätte zur Folge, dass in dieser Zeit ein ehemaliger Unternehmer keine Beiträge aus der ALV erhält; auch wenn er jahrelang pflichtbewusst monatlich Beiträge entrichtet hat.

Diese Situation ist unfair und führt dazu, dass beispielsweise eine Ehefrau, die sich von ihrem Mann getrennt und den Job im Familienbetrieb aufgegeben hat, bis zur Scheidung keine ALV-Entschädigung hält, da sie in (noch) mit ihrem Arbeitgeber verheiratet ist. Oder dass jemand, der 10 Prozent an einer Firma besitzt, sich mit dem Mehrheitsaktionär verstreitet und kündet, erst dann ALV erhält, wenn er die Aktien verkauft hat.

Um diese unbefriedigende Situation zu verbessern, habe ich vier Tage vor dem ersten Lockdown, am 12. März 2020, einen Vorstoss eingereicht. Da der Bundesrat keinen Handlungsbedarf erkannte, musste ich zum „stärksten“ parlamentarischen Mittel, der parlamentarischen Initiative, greifen. Sie wurde von den Sozialkommissionen von National- und Ständerat unterstützt. Danach wurde sie – wie so viele Themen in Bundesbern – auf die lange Bank geschoben.

Nun gibt es Neuigkeiten: Letzte Woche hat die Sozialkommission des Nationalrats das weitere Vorgehen zur Umsetzung des Vorstosses gesprochen.

Es wird nun eine konkrete Vorlage ausgearbeitet, welche die heutige Situation für UnternehmerInnen nachhaltig verbessern soll. Aus meiner eigenen unternehmerischen Tätigkeit kann ich die Situation nur zu gut nachvollziehen. Es braucht endlich eine Klärung in dieser Angelegenheit. Es kann nicht sein, dass man Beiträge in eine Versicherung einzahlt, aber im Versicherungsfall aber nichts davon erhält.

So werde ich mich weiter dafür einsetzen, dass das Arbeitslosenversicherungsgesetz endlich angepasst wird. Vielen Dank für Ihre Unterstützung, in dem Sie folgende Petition unterzeichnen. Jetzt unterzeichnen.

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