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22.3163 – Stärkung der digitalen Kompetenzen von Gesundheitsfachpersonen

Einreichungsdatum: 16. März 2022

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Revision der Rechtsgrundlagen zu unterbreiten, damit in der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Gesundheitsfachpersonen (Medizinal-, Psychologie- und Gesundheitsberufe) die in der Berufspraxis erforderlichen Kompetenzen im Bereich der digitalen Transformation gelehrt werden. Neben angemessenen Kenntnissen im Umgang mit digitalen Instrumenten sollen weitere damit verbundene Kompetenzen in den Bereichen interprofessionelle Zusammenarbeit, Kommunikation, Diagnostik, Monitoring von Patientinnen und Patienten und Wissensaneignung sichergestellt werden.

Begründung

Digitale Instrumente gewinnen rasch an Bedeutung in der Prävention, Diagnose, Therapie-Unterstützung, und der Nachsorge von Krankheiten. Mit der wachsenden Zahl von chronisch kranken Patientinnen und Patienten wird die interprofessionelle Zusammenarbeit immer wichtiger. Die interprofessionelle Zusammenarbeit ist auf digitale Instrumente angewiesen.

Die Verpflichtung zur Vermittlung digitaler Kenntnisse schafft die Voraussetzung, dass alle Gesundheitsfachpersonen sachgerecht mit digitalen Tools umgehen können. Im Fokus stehen der Einsatz digitaler Instrumente für die interprofessionelle Zusammenarbeit, der Umgang mit Big Data und künstlicher Intelligenz, der Einsatz digitaler Entscheidungshilfen in der ganzen Behandlungskette, die Cybersicherheit und der Datenschutz sowie der sichere Umgang mit Patientenapps. Zu lehren sind auch Fragen bezüglich der Sorgfaltspflicht und der Haftung beim Einsatz digitaler Instrumente. 

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Vermittlung von digitalen Kompetenzen steht ausserdem im Einklang mit Ziel 2, Massnahme 2 der «gesundheitspolitische Strategie des Bundesrates 2020–2030». So schreibt der Bundesrat: «Die neuen Möglichkeiten in Prävention, Diagnostik und Therapie könnten aber dazu führen, dass Gesundheitsfachpersonen in Aufklärung und Beratung von gesunden und kranken Menschen künftig noch stärker gefordert sind.». Diese Erkenntnis sollte dazu führen, dass die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für Gesundheitsfachpersonen geschaffen werden, damit die Lernzielkataloge entsprechend angepasst werden.

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