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21.3474 – Auswahlprozess bei Verwaltungsräten in bundesnahe Betrieben. Wie wird die Corporate Governance sichergestellt?

Einreichungsdatum: 3. Mai 2021

Eingereichter Text

Der Bericht „Beurteilung des Corporate Governance des Bundes anhand der Analyse von vier Unternehmen“ aus dem Jahr 2019 hat diverse Aspekte des Beteiligungmanagements des Bundesrates beleuchtet. In einer Medienmitteilung vom 26. Juni 2019 nahm der Bundesrat zum Expertenbericht Stellung. Eine von fünf verabschiedete Massnahmen lautete, dass „das Verfahren für die Wahl der Verwaltungsräte der bundesnahen Unternehmen (…) gegenüber dem Bundesrat transparent dargelegt werden [soll]“. Dieses Thema hat im Nachgang zur Wahl des neuen Verwaltungsratspräsidenten der Post AG zusätzliche Aktualität erlangt.

In diesem Zusammenhang stelle ich folgende Fragen:

  1. Was hat der Bundesrat in den letzten 2 1/2 Jahren seit Erscheinen des Berichts bei der Auswahl und Wahl der Verwaltungsräte unternommen?
  2. Was sind die Vorstellungen des Bundesrats, wenn er schreibt, der Prozess zur Wahl von Verwaltungsräten soll transparenter dargelegt werden?
  3. Ist der Bundesrat bereit, den Auswahlprozess zu verändern/systematisieren? Bspw. mit der Anforderung, dass für ein Amt mit mind. 2 Kandidierenden ernsthafte Gespräche geführt werden müssen oder dass das Kandidatenfeld durch unabhängige Experten oder durch ein Nominationskomitee überprüft werden muss?
  4. Ist der Bundesrat der Meinung, dass er bspw. die für den Verwaltungsrat der Schweizerischen Post AG erstellten Anforderungskriterien gebührend berücksichtigt? (vgl. www.uvek.admin.ch/uvek/de/home/uvek/bundesnahe-betriebe/post/anforderungsprofil-verwaltungsrat.html)
  5. Wie sieht der Bundesrat das Risiko eines möglichen Interessenkonflikts, wenn Politiker während und kurz nach ihrer Zeit im Parlament „die Seite wechseln“?
  6. Was hält der Bund von einer „Cooling Off Periode“ für ParlamentarierInnen? Diese könnte vorsehen, dass PolitikerInnen frühestens 2 Jahre nach ihrem Rücktritt aus dem Parlament in einen Verwaltungsrat bundesnaher Betriebe gewählt werden dürften.
  7. Gedenkt der Bundesrat, seine Überlegungen bei der Wahl von Verwaltungsräten auch auf die Wahl von Direktorinnen und Direktoren von Verwaltungseinheiten auszuweiten? Wenn nein, wieso nicht?
  8. In der Antwort auf die Mo. 19.4004 lehnte der Bundesrat eine Standardisierung der Auswahlverfahren ab. Dies steht im Gegensatz zur Empfehlung der OECD, welche auf S. 15 des einleitend erwähnten Berichts zu finden ist. Wie stellt sich der Bundesrat zu diesem Widerspruch?
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