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20.4048 – Steuerliche Rahmenbedingungen für Business Angels verbessern

Einreichungsdatum: 22. September 2020

Eingereichter Text

Ich bitte den Bundesrat um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:

  1. Welchen Handlungsbedarf sieht der Bundesrat in der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in Sachen Besteuerung von Investitionen in Startups? Erkennt er Möglichkeiten, die Rahmenbedingungen für Start-Ups zu verbessern?
  2. Für Business Angels und insbesondere Investorensyndikate besteht eine Rechtsunsicherheit in Bezug auf ihre steuerliche Behandlung als gewerbsmässige Wertschriftenhändler. Hat der Bundesrat Kenntnis von dieser Unsicherheit und steht er diesbezüglich in Kontakt mit den kantonalen Steuerbehörden und betroffenen Akteuren der Privatwirtschaft? Erkennt er Handlungsbedarf?
  3. Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf in der Tatsache, dass sich in letzter Zeit offensichtlich vermehrt Schweizer Business Angels für Investitionen in Schweizer Startups in ausländischen Konstrukten organisieren, in der Absicht, die Risiken im Zusammenhang mit den vorhandenen steuerlichen Unsicherheiten zu umgehen?
  4. Ist der Bundesrat bereit, in einem Bericht darzulegen, wie das Kreisschreiben Nr. 36 der ESTV zum gewerbsmässigen Wertschriftenhandel angepasst werden kann, um die Rechtsunsicherheit bei Investitionen in Startups zu beseitigen?
  5. Gemäss dem Bericht in Erfüllung des Postulates 13.4237 erscheint dem Bundesrat eine weitere Entlastung von der substanzzehrenden Kapital- und Vermögenssteuer wegen ihrer negativen ökonomischen Anreize grundsätzlich erwägenswert. Er wäre deshalb bei gegebenem parlamentarischem Auftrag bereit, die Auswirkungen einer Verlagerung von der substanzzehrenden Besteuerung hin zu einer verstärkten Ertragsbesteuerung zu prüfen. Das Postulat 17.4292 beauftragt den Bundesrat, einen Bericht über die Möglichkeiten und Folgen einer Senkung der Kapital- und der Vermögenssteuern von Unternehmen zu erstellen. Bis wann wird der Bericht vorliegen?
  6. Wie stellt sich der Bundesrat dazu, steuerliche Anreize für (i) private Investments in Startups und (ii) Wagniskapitalgeber und/oder deren Verwalter (Fonds-Manager, Stichwort „Besteuerung des Carried Interest“) auf Bundesebene zu prüfen?
  7. Wie gedenkt der Bundesrat vorzugehen, damit die Schweiz im internationalen Wettbewerb der Wirtschaftsstandorte betreffend zukunftsträchtiger Start-Ups zu den attraktivsten Ländern gehört und nicht ins Hintertreffen gerät?
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