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Engagement während Covid-19

In normalen Zeiten würde ich in dieser Mail auf die Frühlingssession 2020 zurückblicken und Dir einen Einblick in mein Wirken als Nationalrat geben. Die aktuelle Situation ist aber alles anders als «normal».

In meiner Unternehmung habe ich insbesondere die wirtschaftlichen Auswirkungen des COVID-19 bereits seit anfangs März deutlich gespürt. Kurz vor dem «Lockdown light» hat kaisin. beschlossen, alle Stores zu schliessen und für das Personal Kurzarbeit zu beantragen. Seit dieser Entscheidung hat sich viel getan – auch politisch.

Arbeitslosengelder auch für Unternehmer
Während der Frühlingssession habe ich am 12. März 2020 eine parlamentarische Initiative mit der Forderung, dass UnternehmerInnen in arbeitgeberähnlicher Position – deren Lohn ebenfalls abgabepflichtig ist – auch von der Arbeitslosenversicherung entschädigt werden sollen, eingereicht. Das Anliegen haben UnternehmerInnen aus allen Fraktionen unterzeichnet (siehe Vorstoss / Bericht in der NZZ). Beim Zeitpunkt des Einreichens konnte ich mir nicht vorstellen, wie schnell uns die Realität einholen wird.

Vier Tage nach Einreichung des Vorstosses kommunizierte der Bundesrat den Lockdown light, woraufhin Duzende UnternehmerInnen realisieren mussten, dass sie weder für die Kurzarbeit noch für Arbeitslosengelder anspruchsberechtigt sind.

Wir kämfpen für Startups und UnternehmerInnen
Um die Bedürfnisse der Community zu erkunden, haben wir – die Start-Up-Task-Force – eine Online-Umfrage lanciert. Inner 24h füllten über 200 Betroffene unsere Fragen aus und teilten uns ihre Schwierigkeiten mit. Darauf basierend haben wir – die Mitglieder der Parlamentarischen Gruppe «Startups & Unternehmertum» – in einem überparteilichen Schreiben an den Bundesrat Massnahmen gefordert, welche auch Startups und UnternehmerInnen berücksichtigen (hier geht es zum Brief).

So wurde vor 5 Tagen die Kurzarbeit endlich auch für geschäftsführende Inhaber geöffnet; leider noch immer mit einer viel zu tiefen Pauschale. Nach Ankündigung der Überbrückungskredite baten wir den Bundesrat in einem zweiten Schreiben darum, Kriterien zu bestimmen, welche nicht ausschliesslich auf den Umsatz abstützen (siehe Bericht auf startupticker.ch zu unserem zweiten Brief).

Nun wurde heute die entsprechende Verordnung verabschiedet. Zu begrüssen ist, dass junge Unternehmen (Gründung 2019/2020) von der Umsatzrichtlinie ausgenommen werden. Aber: Es bleiben mit dieser Bestimmung viele hochinnovative Startups aussen vor – gerade zum Beispiel aus dem Life-Science-Bereich. Firmen, die zum Teil schon mehrere Millionen CHF investiert aber noch wenig Umsatz erzielt haben und aufgrund der Situation im Moment keine Finanzierungsrunde durchführen können.

Wir werden uns weiterhin für die Anliegen der Startups und UnternehmerInnen einsetzen und uns im «Fine Tuning» einbringen.

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