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Mehr Transparenz von politischen Akteuren – Wahrung der Privatsphäre der Schweizer Bürgerinnen und Bürger - Andri Silberschmidt
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Mehr Transparenz von politischen Akteuren – Wahrung der Privatsphäre der Schweizer Bürgerinnen und Bürger

Votum als Sprecher der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats vom 17. September 2020 – 19.400 Pa. Iv. SPK-SR. Mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung (es gilt das gesprochene Wort)

Sehr geehrte Frau Ratspräsidentin,

sehr geehrte Frau Bundesrätin,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen

Ihre Staatspolitische Kommission hat die Transparenz-Initiative sowie einen indirekten Gegenvorschlag des Ständerates in Form einer parlamentarischen Initiative «Mehr Transparenz in der Politikfinanzierung» an ihren Sitzungen im Januar, Februar und Mai 2020 beraten. Heute geht es vorerst nur um den indirekten Gegenvorschlag, der bereinigt werden soll, bevor der Rat über die Volksinitiative befindet.

Die Volksinitiative fordert die Offenlegung aller Zuwendung an in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien ab einem Betrag von CHF 10’000. Personen, die zur Wahl in die Bundesversammlung antreten, sollen ab einem Budget von CHF 100’000 denselben Offenlegungsrichtlinien unterstehen. Der Gegenvorschlag des Ständerates, welcher als Grundlage zur Beratung der SPK-N diente, sieht eine Betragsschwelle von CHF 25’000 respektive CHF 250’000 vor.

Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik mitunter auch mit der herrschenden Transparenz zusammenhängt. Aus diesem Grund beantragt sie Ihnen auch, auf die Vorlage für einen indirekten Gegenvorschlag einzutreten. Es ist aber nicht so, als dass wir heute mit einem Vertrauensproblem zu kämpfen haben. In internationalen Vergleichen schneiden die Schweizer Institutionen immer sehr gut ab. Dies hat auch mit dem Milizprinzip zu tun, dass eine bessere Verankerung der Politikerinnen und Politiker in der Bevölkerung zur Folge hat. Gerade aufgrund des Milizprinzips wäre es nicht angebracht, gleiche Massnahmen zu ergreifen, wie das Ausland sie vorsehen. Denn viele Massnahmen führen entweder zu einer Scheintransparenz oder werden relativ einfach umgangen. Weiter haben wir in der Schweiz eine Tradition von Datenschutz und privater Parteifinanzierung – wollen wir von einer staatlichen Parteienfinanzierung absehen, ist es wichtig, die Privatsphäre hochzuhalten.

Die Mehrheit Ihrer Staatspolitischen Kommission hat in ihrem Gegenvorschlag zur Volksinitiative deshalb den Fokus weg von den Zuwenderinnen und Zuwendern hin zu den politischen Akteuren gelegt. Die Kommission will nicht, dass Namen einzelner Spender offengelegt werden müssen. Im Gegensatz zum Ständerat schlägt Ihnen Ihre Kommission vor, dass die politischen Akteure neben den Einnahmen auch ihre Ausgaben offenlegen sollen. Hingegen müssen erhaltene Zuwendungen nicht offengelegt werden, was mithin der grösste Unterschied zur ständerätlichen Vorlage darstellt. Vielmehr ist es der Kommission ein Anliegen, dass politische Organisationen bzw. Personen (oder generell: politische Akteure), welche im Hinblick auf eine Abstimmung oder für einen Nationalratskandidaten Kampagne machen, bereits ab einem Budget von CHF 50’000 (und nicht erst CHF 250’000, wie dies der Ständerat vorsah) ihre Einnahmen und Ausgaben offenlegen sollen. Dasselbe Regime soll anders als dies der Ständerat vorsieht auch für Kandidierende des Nationalrates und Mitglieder des Ständerates gelten. Die Staatspolitische Kommission schlägt damit zwei Fliegen auf einen Streich: Erstens erhöht sie die Transparenz bei politischen Akteuren massiv, indem die Offenlegungsschwelle von CHF 250’000 im Gegenvorschlag des Ständerates resp. von CHF 100’000 in der Volksinitiative auf CHF 50’000 gesenkt wird. Das bedeutet einen massiven Zugewinn an Transparenz. Zweitens wird das in der Verfassung und in der europäische Menschenrechtskonform verankerte Menschenrecht auf Privatsphäre geschützt. 

Ihre Staatspolitische Kommission will die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nach wie vor hochhalten und ist der Meinung, dass mit einer willkürlich gesetzten Betragsgrenze nicht viel erreicht wird. Würde diese wie von den Initianten angesetzt bei CHF 10’000 liegen und ein Kandidat mit einem Budget von CHF 12’000 erhält eine Zuwendung von CHF 9’000, würden wir dies nicht erfahren, auch wenn die Abhängigkeit sehr hoch ist (75 % der Ausgaben). Spendet aber ein KMU CHF 11’000 an eine Kampagne, die mehrere Millionen kostet, wüssten alle die politischen Ansichten des Gewerblers, ohne dass diese Zuwendung irgendeine Abhängigkeit auslöst. Dieses einfache Beispiel zeigt auf, wie absurd diese Diskussion ist.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen somit, auf das Geschäft einzutreten und jeweils der Mehrheit zu folgen, um so mehr Transparenz bei den Parteien und politischen Akteuren zu erzielen, ohne dabei die Privatsphäre der Schweizer Bürgerinnen und Bürger zu untergraben. Die Minderheit ist der Ansicht, dass es im schweizerischen Milizsystem keine Transparenzregeln für politische Akteure braucht. Komplizierte Transparenzregeln würden das Vertrauen in die Politik eher schwächen statt steigern.

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