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Stimm- und Wahlrechtsalter 16: Wer abstimmen und wählen darf, soll sich auch zur Wahl stellen dürfen - Andri Silberschmidt
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Stimm- und Wahlrechtsalter 16: Wer abstimmen und wählen darf, soll sich auch zur Wahl stellen dürfen

Votum als Sprecher der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (es gilt das gesprochene Wort)

Sehr geehrter Herr Vizepräsident

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen

Ich spreche für die Kommission, erlaube mir als jüngstes Ratsmitglied aber vorgängig zwei persönliche Gedanken: Es mag ein wenig altklug klingen, wenn ich als jüngstes Mitglied dieses Rates als Sprecher der Staatspolitischen Kommission gegen das Stimmrechtalter 16 spreche. Doch ich kann Ihnen versichern: Weder habe ich das Gefühl, es handelt sich hier um ein prioritäres Anliegen der Jugend, noch halte ich es nicht mehr für nötig, mich für die Themen der Jungen einzusetzen. Im Gegenteil: Gerade wegen der Corona-Krise gibt es viele, wichtigere Themen der Jugend, die hier leider zu wenig gehört werden.

Gerne komme ich auf die wichtigsten Argumente, weshalb Ihre Staatspolitische Kommission die parlamentarische Initiative zur Ablehnung empfiehlt:

Erstens: Wer abstimmen und wählen darf, soll sich auch selbst zur Wahl stellen dürfen. Dies berücksichtigt die Forderung nach Stimmrechtsalter 16 nicht und verzerrt somit das Stimm- und Wahlrecht.

Zweitens: Das Stimmrechtsalter und die Mündigkeit sollen identisch sein. Zum Beispiel könnte mit dem Stimmrechtsalter 16 über Initiativen und Referenden abgestimmt werden, das Unterschreiben eines solchen Begehrens wäre aber aufgrund der fehlenden Mündigkeit nicht möglich.

Drittens: Auch wenn wir das Stimmrechtsalter von 18 auf 16 Jahre heruntersetzen, nehmen wir eine Altersgrenze in Kauf. Folglich wird in jedem Fall eine Altersgruppe ausgeschlossen. Die Festlegung einer Grenze hat immer etwas willkürliches. Zentral ist, dass die Altersgrenze so tief wie nur möglich und gleichzeitig so hoch wie nötig angesetzt wird. In der Bundesverfassung aus dem Jahr 1848 war das Stimmrechtsalter bei 20 Jahren festgesetzt. In einem ersten Versuch im Jahr 1979, welcher erst im Jahr 1991 glückte, wurde das Stimmrechtsalter auf 18 Jahre gesenkt. Damit orientiert sich die Altersgrenze – bewusst oder unbewusst – am ungefähren Ende der Pubertät respektive dem Beginn des Erwachsenenalters, was eine plausible Altersgrenze darstellt.

Viertens: Das Anliegen ist sehr jung und erst in einem Kanton umgesetzt. Bevor wir hier zentral neue Rechte beschliessen, ist es an den Kantonen, den ersten Schritt zu gehen. In mehreren Kantonen wurde das Stimmrechtsalter 16 abgelehnt, nur in einem wurde dem Anliegen stattgegeben. Es braucht keine Bundesregelung für etwas, was die Kantone nicht wollen.

Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen im Namen der Staatspolitischen Kommission, die parlamentarische Initiative abzulehnen.

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