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Nein zum Verhüllungsverbot

Votum zum Geschäft 19.023 – Ja zum Verhüllungsverbot. Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Frau Präsidentin, 

sehr geehrte Frau Bundesrätin,

geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Als Liberale verteidigen wir tagtäglich die individuelle Freiheit. Unser Selbstverständnis ist,  nur dort Vorschriften zu erlassen, wo das Verhalten Einzelner negative Auswirkungen auf andere hat. Dort, wo das individuelle Verhalten das Gemeinwohl nicht negativ beeinflusst, soll der Staat zurückhaltend sein. Dieser Grundsatz soll auch für die Art und Weise, wie sich Personen kleiden, gelten: Jede und jeder soll anziehen dürfen, was sie oder er will. 

Das ist das Grundverständnis von uns Liberalen und hat nicht viel mit Religion zu tun, sondern damit, dass wir einzelne Menschen nicht in ihrer Freiheit einschränken wollen, ausser sie schränken mit ihrem Handeln ihre Mitmenschen ein. In Bezug auf die Bekleidung ist es daher auch folgerichtig, dass im Umgang mit den Behörden erwartet wird, dass das Gesicht nicht verschleiert werden darf. Von einem ganzheitlichen Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts ist aber abzusehen.

Die Befürworter eines Verhüllungsverbotes erwähnen oft, man solle im Umgang mit Menschen, welche die entgegengebrachte Toleranz nicht selbst leben, nicht tolerant sein. Dieses Argument mag einleuchtend klingen, entpuppt sich aber als Bankrotterklärung an unserer liberalen Haltung. Wir verteidigen unsere westlichen, liberalen Werte nicht mit neuen Verboten und Einschränkungen der individuellen Freiheit. Wenn wir glauben, dass einige wenige Verhüllungen zu einer intoleranten Schweiz führen, ist es höchste Zeit, unsere Werte selbstbewusster zu leben und sie intensiver zu verteidigen.

Wie bereits erwähnt, ist es aber auch uns ein Anliegen, dass im Umgang mit Behörden Mindestanforderungen gelten. So sieht der Gegenvorschlag der Staatspolitischen Kommission vor, dass im Umgang mit den Schweizer Behörden das Gesicht gezeigt werden muss. Um die Gleichstellung in der Schweiz voranzutreiben, sollen die kantonalen Integrationsprogramme insbesondere die Integration der Frauen im Fokus haben. Mit diesen beiden Bestimmungen tun wir das, wofür wir auf Bundesebene zuständig sind.

Weitergehende Massnahmen sind Sache der Kantone: Es gibt Kantone wie das Tessin, welche ein umfassendes Verhüllungsverbot erlassen haben und Kantone wie Glarus, welche darauf verzichtet haben. Auch die Frage nach einem Verhüllungsverbot an Demonstrationen stellt sich auf Ebene der Kantone und nicht auf jener des Bundes. 

Ich persönlich begrüsse hier eine restriktive Haltung im Sinne der öffentlichen Sicherheit, so dass Verhüllungen an Demonstrationen nicht erlaubt sind. Mein Heimatkanton Zürich hat eine entsprechende Regelung in Kraft. Wer nun der Meinung ist, dass die kantonale Zuständigkeit nur zu einem Flickenteppich führt, muss wissen, dass die Initiative keine neue Bundeskompetenz schafft. Sie fordert nur Grundsätze in der Bundesverfassung, überlässt die Umsetzung dann aber den Kantonen.

Die Initiative sucht nach einem Problem, für das es eine Lösung verspricht. Im Kern ist sie aber bevormundend und schafft mit Ausnahmeregelungen – für gewisse Anlässe soll das Verbot nicht gelten – einen Flickenteppich. Damit verteidigt sie nicht unsere liberalen Grundwerte, sondern höhlt sie aus und spaltet die Gesellschaft mehr, als sie vorgibt, sie zu vereinen. Die Schweiz steht wahrlich vor anderen und grösseren Herausforderungen.

zum Votum

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