Eingereicht am: 20.06.2025
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die Förderung sicherer und nachhaltiger Chemikalien gezielt zu stärken. Dabei ist auf eine kohärente Ausgestaltung im Einklang mit internationalen Standards hinzuwirken und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft sowie die unternehmerische Innovationskraft zu festigen. Konkret soll er:
- einen strategischen Rahmen schaffen, der Entwicklung, Herstellung, Verwendung nachhaltiger Chemikalien fördert
- bestehende Förderinstrumente auf Ausrichtung an Entwicklungsprinzipien mit nachhaltigem Fokus überprüfen und anpassen (insbeso. Bildungs-, Forschungs-, Innovationsbereich)
- für Industrieprojekte Anreize schaffen, welche Innovation und Wettbewerbsfähigkeit nachhaltiger Chemieprodukte erhöhen;
- internationale Koordination in der Entwicklung nachhaltiger Chemikalien aktiv mitgestalten
- Grundlagen zur sichereren Herstellung und Verwendung von Chemikalien schaffen und Kriterien erarbeiten, welche eine Nachhaltigkeitsbeurteilung ermöglichen. Daraus soll er einen Fahrplan für den Ersatz problematischer Stoffe durch sichere und nachhaltige Alternativen ableiten.
Begründung
Die EFK zeigt im Bericht 23489 (2024) auf, dass der Bund punktuell Massnahmen zum Umgang mit problematischen Stoffen trifft, aber keine übergeordnete Strategie existiert. Es fehlt an kohärenter Steuerung und gezielter Innovationsförderung in Richtung sicherer und nachhaltiger Alternativen sowie an Kriterien zur Nachhaltigkeitsbeurteilung. International existieren Ansätze, welche Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsziele mit Innovationsförderung verbinden. Eine proaktive Schweizer Positionierung birgt industriepolitische Chancen für eine nachhaltige Chemie- und Produktentwicklung. In der Strategie Chemikaliensicherheit 2023-2027 (EDI/UVEK/WBF) ist als strategisches Ziel festgehalten: „Chemikalien sollen so hergestellt und verwendet werden, dass die Exposition der Bevölkerung und der Arbeitnehmenden sowie die Emissionen in die Umwelt so gering wie möglich sind.“ Der Fokus scheint zurzeit vor allem auf dem autonomen Nachvollzug von Beschränkungen der EU zu liegen, ohne dass hiesige Verhältnisse berücksichtigt würden. Wenn zudem gemäss EFK der strategische Rahmen zur Innovationsförderung fehlt, ist er zu schaffen – insbesondere, um eine Harmonisierung mit internationalen Standards geschickt mit einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft zu verknüpfen.