25.3778 – Freiwillige Vorsorge (Säule 3a) für Kinder ermöglichen

Eingereicht am: 19.06.2025

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, die Regelungen so anzupassen, dass Eltern für ihr Kind ein Säule-3a-Konto eröffnen und Einzahlungen darauf analog zu ihren eigenen Einzahlungen ihrem steuerbaren Einkommen abziehen können.

Der maximal einzuzahlende Betrag soll sich an dem der Selbstvorsorge orientieren. Das Konto lautet auf den Namen des Kindes, geht bei Erreichen der Volljährigkeit an das Kind über und unterliegt den gleichen Bestimmungen wie andere Säule 3a Konti (Auflösung nur bei Pensionierung, Selbständigkeit, Auswanderung oder Wohneigentumsförderung möglich).

Falls zur Erreichung dieses Ziels Anpassungen der Gesetze notwendig sind, wird der Bundesrat gebeten, der Bundesversammlung einen entsprechenden Entwurf vorzulegen.

Begründung

Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf dem bewährten Drei-Säulen-Prinzip. Die dritte Säule – die individuelle, steuerlich begünstigte Selbstvorsorge – spielt eine wichtige Rolle bei der Ergänzung der Leistungen der AHV und der beruflichen Vorsorge. Indem Eltern ein Säule-3a-Konto für ihre Kinder eröffnen und steuerlich abziehbare Beiträge leisten können, wird ein wichtiges Signal zugunsten der Vorsorgekultur gesetzt: finanzielle Eigenverantwortung beginnt nicht erst mit dem Erwerbsleben, sondern kann frühzeitig gefördert werden.

Durch frühzeitige Einzahlungen profitiert das angesparte Kapital über Jahre hinweg vom Zinseszinseffekt sowie – in vielen Fällen – von Erträgen auf breit diversifizierten Vorsorgefonds. Über mehrere Jahrzehnte können so substanzielle Beträge aufgebaut werden, was den Kindern später den Einstieg ins Berufsleben oder in die Selbstständigkeit erleichtert. Gleichzeitig wird die finanzielle Belastung der Sozialwerke langfristig tendenziell reduziert.

Die Beliebtheit der dritten Säule zeigt sich deutlich in der breiten Nutzung: Mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Personen zahlen Beiträge in die Säule 3a ein. Die Säule 3a gilt als eines der erfolgreichsten Instrumente der individuellen Vorsorge. Es liegt deshalb nahe, diese Erfolgsgeschichte auf die nächste Generation auszudehnen.

Der Vorstoss verändert weder die Struktur der AHV noch die berufliche Vorsorge. Er stärkt die dritte Säule in einem klar umrissenen Rahmen und ermöglicht Familien, ihre Verantwortung für die finanzielle Zukunft ihrer Kinder selbstbestimmt wahrzunehmen.

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Andri Silberschmidts PolitUpdates

Melden Sie Sich zu meinen «PolitUpdates» an und bleiben Sie auf dem Laufenden.