25.3706 – Digitale Gesundheitsanwendungen. Verbesserungen des Aufnahmeprozesses in die MiGeL

Eingereicht am: 19.06.2025

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, inwiefern der Aufnahmeprozess von digitalen Gesundheitsanwendungen in die MiGeL unter Berücksichtigung der WZW-Kriterien verbessert werden kann. Dabei soll insbesondere auf folgende Themen eingegangen werden:

  • Prüfen, inwiefern die Antragsteller im Verlauf des Prozesses über den Stand der Dinge und spezifische Mängel der Anträge informiert werden können, um die Planungs- und Investitionssicherheit zu erhöhen und eine unnötige Ressourcenbindung für das BAG (wiederholtes Bearbeiten wiedereingereichter Anträge) zu vermeiden.
  • Sicherstellung einer speditiven und standardisierten Abarbeitung der Anträge anhand eines definierten Bewertungsraster auch bei knappen oder abnehmenden internen Ressourcen innerhalb des BAGs, zum Beispiel unter Einbezug einer externen Institution, welche die Anträge im Auftrag des BAG vorprüft. Dabei sollen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für das Antragsverfahren, z.B. über die Branche oder den Antragsteller, geprüft werden.
  • Verschiedene Methoden einer ggf. mehrstufigen Vergütungssystematik prüfen, die je Stufe den WZW-Nachweis von innovativen Produkten und die zeitnahe Verfügbarkeit für die Bevölkerung optimal in Einklang bringt. Beispielsweise könnte zunächst ein provisorischer, tiefer Preis festgelegt werden (analog Vergütung ab Tag 0 bei den Medikamenten) und / oder der Preis nach wenigen Jahren revidiert werden, sobald weitere Leistungsdaten verfügbar sind.
  • Es ist zu prüfen ob der bestehende Aufnahmeprozess für die MiGel für die digitalen Gesundheitsanwendungen geeignet ist oder ob ein anderer Prozess effizienter wäre (z.B. analog zu den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) in Deutschland). Zudem soll ein internationaler Vergleich gezogen werden, um innovative Ansätze zur Erstattung und Zulassung von Gesundheitsleistungen in anderen Ländern zu identifizieren.
  • Unabhängig davon soll der Aufnahmeprozess klar beschrieben sein und die zu Anwendung kommenden Prüfkriterien für die digitalen Gesundheitsanwendungen sollen definiert werden. Den Prozessschritten ist dabei ein verbindlicher Zeitplan zu hinterlegen, um einen raschen Zugang der Bevölkerung zu diesen neunen Therapieformen zu gewährleisten. Der Aufnahmeprozess ist ferner so zu gestalten, dass er sich dem raschen technologischen Fortschritt anpasst.
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