25.3705 – Rechtsgrundlagen für eine nationale Datenpolitik. Analyse des Handlungsbedarfs

Eingereicht am: 19.06.2025

Eingereichter Text

Der BR wird beauftragt, auch im Zusammenhang mit der Erfüllung der Mo. 22.3890, in einem Bericht darzulegen:

  1. Welche gesetzlichen Grundlagen heute für den Aufbau und Betrieb von Basisdaten, Datenstandardisierung und Datenaustausch sowie die Nutzung von (insbesondere nicht-personenbezogenen) Daten in Verwaltung, Wirtschaft und Forschung existieren;
  2. Welche Lücken, Überschneidungen oder Unklarheiten im internat. Vergleich wie z.B. dem Data Governance Act, dem Data Act oder der Financial Data Access Verordnung bestehen;
  3. Welche gesetzliche Grundlagen notwendig wären, um eine umfassende und integrierte Datenpolitik zu ermöglichen – unter besonderer Berücksichtigung:
    • der sektor- und kantonsübergreifenden Nutzung von Daten,
    • des Zugangs zu volkswirtschaftlichi relevanten Daten in privater Hand,
    • der Governance und Trägerschaft von Datenräumen,
    • und der Rolle des Bundes bei Standardisierung und Interoperabilität (Das Fehlen von Interoperabilitätsanforderungen für Anbieter von Cloud-Infrastrukturen führt zu einer Anbieterabhängigkeit, die den freien Datenaustausch behindert.).
  4. Wie diese Anpassungen die föderale Struktur und die Zuständigkeiten von Kantonen, Gemeinden und privaten Akteuren berücksichtigen und konkret operationalisiert werden könnten;
  5. Welche Herausforderungen im Bereich der Finanzierung und Trägerschaft der Basisinfrastrukturen bestehen;
  6. Welche vordringlichen Daten-Infrastrukturen und -Services zu fördern sind, um die übergeordneten Zielsetzungen zu erreichen;
  7. Wie eine einheitliche Auslegungspraxis im Bereich Privatsphäre und Datennutzung geschaffen wird (z.B. analog der „Rulings“ im Steuerbereich)

Begründung

Die Schweiz verfügt bislang über keine einheitliche Rechtsgrundlage zur Förderung der Schaffung von Datenräumen einerseits sowie des sektorübergreifenden Datenaustausches andererseits mit dem Ziel ein volkswirtschaftlich sinnvoll Datennutzung zu ermöglichen. Zahlreiche bestehende Vorschriften (z.B. DSG, EMBAG, GeoIG, PBG, EPDG, MODIG) sind sektor- oder zweckgebunden und oft nicht auf die breitere und den interoperablen Datenaustausch ausgerichtet. Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass ein gezielter regulatorischer Rahmen Innovation fördern, Sicherheit gewährleisten und strategische Souveränität stärken kann. Ein strukturierter Bericht des Bundesrats bietet die nötige Grundlage für eine evidenzbasierte politische Diskussion über nächste gesetzgeberische Schritte.

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