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24.3155 – Leistung muss sich lohnen können – auch mit einer Behinderung

Einreichungsdatum: 13.03.2024

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, die Fehlanreize zu untersuchen, die es IV-Rentnerinnen und Rentner, die Ergänzungsleistungen (EL) beziehen, erschweren eine Arbeit aufzunehmen und entsprechende Lösungen vorzuschlagen.

Dabei soll unter anderem geprüft werden, inwiefern eine Erhöhung des Einkommensfreibetrags und wie Pauschalabzüge bei den Steuern für Menschen mit IV-Rente den Übergang in den Arbeitsmarkt erleichtern könnten. 

Begründung

Die Hälfte aller Personen mit IV-Rente bezieht auch EL. Diese sind ein wichtiger Pfeiler der sozialen Sicherheit. Heute bestehen innerhalb dieses Systems jedoch verschiedene Regelungen, die es IV-Rentnerinnen und Rentner mit EL erschwert, wieder oder verstärkt in den ersten Arbeitsmarkt einzusteigen, sofern sie eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber finden und sie dazu in der Lage sind.

Durch die Anrechnung von nur zwei Dritteln des Erwerbseinkommens gem. ELG gibt es bereits einen Mechanismus, der diese Fehlanreize abschwächt. Ein wichtiger zusätzlicher Faktor in diesem System ist jedoch der Einkommensfreibetrag. Dieser erlaubt es IV-Rentnern mit EL, zu einem gewissen Grad ein höheres Einkommen zu erzielen, ohne dass die EL gekürzt werden. Trotz steigender Lebensunterhaltskosten ist dieser seit über 20 Jahren nicht angepasst worden und beträgt CHF 1’000 pro Jahr (für verheiratete Personen oder mit Kind 1500). 

Ein anderer Fehlanreiz für diese Personen ist die Steuerlast, die greift oder erhöht wird, sobald eine Person ein höheres Einkommen erzielt. Durch die Einkommensgewinne werden die steuerbefreiten EL kleiner oder fallen gar weg. Für Menschen mit einer IV kann sich dies in der Summe negativ auswirken, wenn die Besteuerung und der Verlust der EL sowie der Unterstützungsleistungen, die an diese Berechtigung gekoppelt sind (bspw. Gesundheitskosten, Gebührenbefreiung etc.), insgesamt den Einkommensgewinn aufheben. Hier könnte eine Ausweitung der pauschalen Steuerabzüge für Menschen mit einer IV-Rente eine Lösung schaffen.

Menschen mit Behinderungen, die auf eine IV-Rente und EL angewiesen sind, sind im Alltag oft mit Herausforderungen und Hindernissen konfrontiert. Die Möglichkeit, durch Arbeit ein Zusatzeinkommen zu erzielen, ohne finanzielle Einbussen befürchten zu müssen, ist ein wesentlicher Schritt zur Gleichstellung dieser Personengruppe.

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