23.3057 – Arbeit muss sich lohnen. Welche staatlichen Fehlanreize bestehen?

Einreichungsdatum: 07.03.2023

Eingereichter Text

Ein rekordhoher Anteil der Schweizerinnen und Schweizer ist am Arbeitsmarkt aktiv, dies allerdings zunehmend häufiger in Teilzeitpensen. Neben zum einen berechtigten Gründen für diese Entwicklung – etwa mit Blick auf die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf – stellt sich zum anderen die Frage, ob das heutige Steuersystem Teilzeitarbeitende insb. ausserhalb eines Familienkontextes unberechtigterweise privilegiert.

Wer weniger arbeitet, entrichtet weniger Steuern. In einem progressiven Steuersystem fällt die Steuerersparnis dabei überproportional aus, denn die Steuern sinken wegen der progressiven Tarife stärker als das Einkommen. Es kann damit insofern von einer steuerlichen Privilegierung von Teilzeitpensen gesprochen werden, als das heutige progressive System hinsichtlich der individuellen Entscheidung über das Erwerbspensum nicht neutral ist, sondern diese Entscheidung im Gegenteil in Richtung von Teilzeiterwerbstätigkeit verzerrt. Potenziell noch verstärkt wird diese Verzerrung durch bedarfsabhängige Sozialleistungen, die bei Teilzeiterwerbstätigkeit eher in Anspruch genommen werden können.

Der Bundesrat wird gebeten, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:

  1. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass das heutige progressive Steuersystem hinsichtlich der individuellen Entscheidung über das Erwerbspensum nicht neutral ist, sondern diese Entscheidung im Gegenteil in Richtung von Teilzeiterwerbstätigkeit verzerrt?
  2. Wie schätzt der Bundesrat die Möglichkeit ein, die steuerliche Privilegierung von Teilzeitpensen mittels einer gezielten Glättung der Steuerprogression zu relativieren, etwa durch einen Abzug beim satzbestimmenden Einkommen oder einen Pauschalabzug für unselbständig Erwerbstätige mit Pensen über 80 Prozent?
  3. Wie schätzt der Bundesrat die Möglichkeit ein, dass Bund oder Kantone zur Milderung von Fehlanreizen im Sozialsystem das Erwerbspensum im Rahmen der Anspruchsbedingungen bei bedarfsabhängigen Sozialleistungen berücksichtigen (Prämienverbilligungen, Krippensubventionen, Wohnbeihilfen etc.)?
  4. Welche anderweitigen Massnahmen zieht der Bundesrat in Betracht, um die staatlichen Anreizsysteme so zu gestalten, dass sich höhere Pensen auch lohnen?

Begründung

Seit dem Jahr 2020 gehen in der Schweiz mehr Menschen in Rente als in das Erwerbsleben eintreten. Bis ins Jahr 2040 zeichnet sich eine demographische Lücke von rund 400 000 fehlenden Arbeitnehmenden ab. Global gibt es in fast allen Regionen eine Überalterung. Dies führt dazu, dass weniger arbeitstätige Personen zur Verfügung stehen, um das Leben der Nicht-Arbeitstätigen zu finanzieren.

Die Belastung des BIP pro Kopf aufgrund des Rückgangs der Erwerbsbevölkerung wird dadurch noch verstärkt, dass die verbleibenden Erwerbstätigen stetig weniger arbeiten. So sank gemäss BFS die durchschnittliche Arbeitszeit von 35,3 Stunden (1991) auf 30,6 Stunden pro Woche (2021).

Angesichts des bereits heute akuten Arbeits- und Fachkräftemangels und der sich verschärfenden demografischen Herausforderung erscheint es umso wichtiger, allfällige Fehlanreize im Steuer- und Sozialsystem hin zur Teilzeiterwerbstätigkeit zu beseitigen.

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