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22.3145 – Wie fit sind die Kantone in der Cyber-Strafverfolgung?

Einreichungsdatum: 16. März 2022

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) eine Auslegeordnung über den Zustand der kantonalen Cyber-Strafverfolgung zu erarbeiten. Der vollständige Bericht mit den Ergebnissen der einzelnen Kantone wird nicht veröffentlicht. Es soll ein Bericht mit Inhalten veröffentlicht werden, der weder die Polizeitaktik der einzelnen Kantonspolizeien, noch die Reputation einzelner Kantone gefährdet.

Begründung

Den Kantonspolizeien kommt in der Strafverfolgung von Cyber-Delikten eine Hauptrolle zu. Während einige Kantone in den letzten Jahren ihre Kompetenzen und Ressourcen ausgebaut und Teile ihrer Arbeit in Informationsplattformen wie PICSEL zusammengeschlossen haben, fehlen in anderen Kantonen diese Anstrengungen. In einer breiten Auslegeordnung soll der Bundesrat gemeinsam mit den Kantonen Handlungsfelder identifizieren. Anhand eines „Benchmarkings“ und einer Best-Practice soll klar werden, welche Kantone was für einen Handlungsbedarf haben. Der Bericht soll unter anderem folgende Fragen für die jeweiligen Kantone beantworten: Sind die gesetzlichen Grundlagen zum (Daten-)Austausch mit anderen Kantonen ausreichend? Wurde die Organisation angepasst? Sollten die Ressourcen zwischen Kantonen in den Polizeikonkordaten gebündelt werden, zwecks Stärkung von regionalen Kompetenzzentren (Konzentration der Kräfte, Nutzung von Synergien)? Aus Gründen der Sicherheit kann der Bundesrat den öffentlich zugänglichen Bericht aufs Wesentliche beschränken und keine Kantone einzeln nennen, während der ausführliche Bericht bspw. für die GPK zugänglich sein soll. Falls sich aus dem Bericht Handlungsempfehlungen ergeben, ist der Bundesrat eingeladen, diese regelmässig zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten.

Antrag des Bundesrates vom 18.5.2022

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

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