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Sichere Renten dank umfassend kompetenter Verwaltung der Pensionskassengelder

Votum vom 16. Juni 2021

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Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident

geschätzter Herr Bundesrat

liebe Kolleginnen und Kollegen

Würden Sie Ihr Geld einem Finanzdienstleister anvertrauen, der Ihnen nicht belegen kann, dass Ihr Geld in Ihrem Sinne bestmöglich investiert ist? Wahrscheinlich kaum. Wie wir alle wissen, kann ein Versicherter diese Frage bei seinem Pensionskassenvermögen, wohlgemerkt seinem wohl grössten angesparten Kapital, nicht beantworten. Da die Wahl der Kasse mit seinem Arbeitgeber verbunden ist, ist er seiner Vorsorgeeinrichtung relativ hilflos ausgeliefert. Darum die Frage an Sie: Müsste nicht genau da die Politik Einfluss nehmen, damit die Pensionskassen ihren Versicherten belegen müssten, dass sie tatsächlich die bestmöglichen Ergebnisse erzielen?


Die mit Abstand wichtigsten strategischen Anlageentscheide müssen zwingend in den Stiftungsräten der Pensionskassen getroffen werden. Doch genau da stellen wir keine Mindestanforderungen an das Wissen dieser Entscheidungskräfte, im Gegenteil: Der Bundesrat bekräftigt in seiner ablehnenden Haltung zur Motion, dass ihm das Milizsystem wichtiger sei als der professionelle Umgang mit den tausend Milliarden Franken Volksvermögen in der zweiten Säule. Auch ich vertrete die Ansicht, dass das Milizsystem erhalten werden soll, aber nicht auf Kosten der Versicherten.


Die kürzlich erschienene Swisscanto-Pensionskassenstudie zeigt in eindrücklicher Weise grosse Renditeunterschiede in der Pensionskassenlandschaft. Auch die Studie der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge spricht davon, dass die Streuung der erzielten Renditen nicht unerheblich sei. Die Folge davon ist, dass entweder die nicht erzielte Rendite von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus der eigenen Tasche berappt werden muss oder die Leistungen weiter gesenkt werden.


Die gemäss der Swisscanto-Pensionskassenstudie besten Kassen weisen im Durchschnitt einen deutlich höheren Deckungsgrad auf, mussten den Umwandlungssatz weniger stark reduzieren und konnten zudem gar noch besser verzinsen. Das beweist eindrücklich, dass höhere Renditen möglich sind, und zwar nicht aufgrund von hohen Anlagerisiken. Das grosse Risiko für die Versicherten und deren Ersparnisse ist, wenn Anlageentscheide von unprofessionellen Kräften getroffen werden oder wenn die üblichen Kapitalmarktschwankungen in ein zu enges Korsett von kurzfristigen Vorgaben gezwängt werden. Es ist empirisch belegt, dass 30 bis 40 Prozent der Vermögensunterschiede auf Unterschiede des Anlagewissens zurückgehen.


Die Motion 21.3017 Ihrer SGK-N, „Sichere Renten dank umfassend kompetenter Verwaltung der Pensionskassengelder“, zielt darauf ab, die Stabilität und nachhaltige Tragfähigkeit der beruflichen Vorsorge auf der Basis des BVG und der BVV 2 zu stärken. Sie bezweckt damit, dass auf der Basis von Wissen zu den Kapitalmärkten und zum Risikomanagement das Optimum aus den Anlagen herausgeholt werden kann. Gefordert wird:
1. Einführung statutarischer Anforderungen an das oberste Organ bezüglich dessen Wissen im Bereich der Anlagen und des Risikomanagements.


2. Umfassenderes Risikomanagement mit höherer Transparenz in der Berichterstattung. Gerade auch Klimarisiken werden nicht umfassend genug berücksichtigt, was wir mit dieser Motion ändern können.
3. Wegfall der Anlagelimiten, damit sich die Entscheidungsgremien nicht hinter eingehaltenen Limiten verstecken können.


Der Bundesrat bestätigt in seiner Stellungnahme zur Motion, dass die heutige BVV 2 bereits alle wesentlichen Elemente des Prudent-Investor-Prinzips beinhaltet; dieses kann bereits als internationaler Standard bezeichnet werden. Der Bundesrat bezeichnet die Limiten als „einfache und günstige Möglichkeit, die Umsetzung des Vorsorgeprinzips sicherzustellen“. Er schreibt: „Die Limiten sollen den Stiftungsrat zu einem sorgfältigen Vorgehen anhalten, indem dieser bei deren Überschreitung“ – wohlgemerkt: erst bei deren Überschreitung! – „abwägen soll, ob die Grundsätze der angemessenen Sorgfalt, der Sicherheit und der Diversifikation noch eingehalten sind.“
Ich frage Sie: Dürfen unsere Versicherten nicht davon ausgehen, dass die Anlage ihrer Vorsorgegelder bereits ab dem ersten Prozent auf dem Prinzip der Sorgfalt beruht? Haben nicht auch Versicherte von kleinen Vorsorgeeinrichtungen das Recht, dass ihre Vermögen in sämtlichen Dimensionen professionell und im Sinne der Versicherten angelegt werden?


Natürlich sollen die Pensionskassen nur Risiken eingehen, die sie auch wirklich zu tragen fähig sind. Natürlich wissen wir alle, dass an den Kapitalmärkten erhebliche Kurskorrekturen erfolgen können. Aber genau deshalb benötigen wir ein professionelles und umfassendes Risikoverständnis, das auch adäquat rapportiert wird. Viele erfolgreiche Pensionskassen tun dies bereits heute und haben die gemäss Bundesrat unnötigen Kostenfolgen bereits selbst in Kauf genommen.


Der Bundesrat sieht die starren Anlagelimiten immer noch als eine kostengünstige Alternative für Stiftungsräte mit wenig Kompetenz in Anlagen. Das ist ein fataler Trugschluss, den wir mit der Unterstützung der heute vorliegenden Motion korrigieren können. Es ist an der Zeit, dass wir den zunehmenden Erfordernissen, die die Komplexität des Kapitalmarkts zweifelsohne verlangt, gebührend Rechnung tragen. In Anbetracht der mittlerweile über tausend Milliarden Schweizerfranken an angespartem Kapital dürfen die Versicherten zu Recht darauf bauen, dass ihre Vermögen durch kompetente Entscheidungsträger bewirtschaftet werden. Bereits eine Renditeverbesserung um 0,5 Prozent würde zu rund 5 Milliarden Franken mehr Vorsorgegeldern führen.


Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Unterstützung in dieser wichtigen Angelegenheit!

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