Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration

Votum vom 14. September 2021

Geschätzter Herr Nationalratspräsident

sehr geehrte Frau Bundesrätin

liebe Kolleginnen und Kollegen

Die FDP verfolgt seit Langem eine harte, aber faire Migrationspolitik. Wir fordern und fördern die Integration von allen Menschen in der Schweiz. Zu einer konsequenten Migrationspolitik gehört aber auch, dass diejenigen Menschen, welche die Anforderungen für einen Aufenthalt in der Schweiz nicht erfüllen oder in der Schweiz gewisse Straftaten begehen, die Schweiz verlassen müssen. Aus dem Land gewiesen wird aber nur, wem dies zumutbar ist. Einerseits wird geprüft, ob es die persönliche oder familiäre Situation zulässt, die Schweiz zu verlassen, andererseits aber auch, ob die Verhältnisse im Herkunftsland eine Aus- respektive Rückschaffung zulassen.


Anforderungen an die betroffenen Personen stellen nebst der Schweiz auch die Herkunftsländer selbst. Aus gesundheitlichen Gründen verlangen gewisse Herkunftsländer seit einiger Zeit, dass die betroffenen Personen einen negativen Covid-19-Test vorweisen müssen. Die Weigerung einer ausreisepflichtigen Person, sich einem Covid-Test zu unterziehen, verhindert damit aktuell, dass ihre Wegweisung vollzogen werden kann. Mit der vorliegenden Änderung des AIG schafft die Schweiz nun die notwendige gesetzliche Grundlage, damit die Rückführungen auch weiterhin stattfinden können. Die Gesetzesänderung sieht in Artikel 72 vor, dass eine Covid-Testpflicht besteht, wenn dies das Herkunfts- respektive Heimatland verlangt.


Dabei muss zwingend Rücksicht auf die Gesundheit genommen werden, und es darf kein Test durchgeführt werden, wenn dieser die Gesundheit des oder der Getesteten gefährden könnte. Das nimmt nun Rot-Grün zum Anlass, um gegen die Änderung anzutreten. Obwohl man in der Schweiz nun bei jedem Eintritt in ein Restaurant einen GGG-Nachweis erbringen muss, soll genau für Personen, die entweder kriminell sind oder die Anforderungen für einen Aufenthalt nicht erfüllen, keine Testpflicht gelten. Das ist schwer nachvollziehbar.


Während der Beratung der Gesetzesänderung in der Kommission wurde moniert, dass die Covid-Testpflicht eine Grundrechtsverletzung darstellen würde. Dem widerspricht die FDP-Liberale Fraktion klar. Es ist nicht neu, dass Personen, welche in die Schweiz einreisen respektive das Land wieder verlassen müssen, Pflichten zu erfüllen haben. Das AIG sieht zum Beispiel eine Mitwirkungspflicht im Asylverfahren vor. Wichtig ist bei diesen Pflichten stets, dass sie verhältnismässig sind.


Ein Covid-19-Test kann heutzutage auf verschiedene Arten durchgeführt werden. Das Gesetz sieht vor, dass immer die mildestmögliche Variante angewendet werden soll. Das Wohlergehen der getesteten Person ist somit im Gesetz explizit verankert. Es soll und wird niemand gesundheitlich gefährdet werden.


Die FDP-Liberale Fraktion kann die geplante Gesetzesanpassung deshalb ohne Vorbehalte unterstützen. Für uns ist klar, dass die Migrationspolitik im Volk nur dann getragen wird, wenn Menschen aufgrund von Delikten oder unerfüllten Voraussetzungen wirklich auch das Land verlassen müssen. Könnten wir dies nicht mehr durchsetzen, so würde das Vertrauen in unsere Migrationspolitik abhandenkommen. Das wäre jedoch verheerend, denn wir sind als kleine Nation auf unsere Offenheit und den internationalen Austausch angewiesen.

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