Kein Investitionsverbot bei den AHV-Geldern. Eine Beschränkung der Depotbank-Funktion für die Vermögen von AHV, IV und EO auf Schweizer Banken ist unsinnig und könnte im Extremfall dazu führen, dass die AHV nicht mehr im Ausland investieren kann. Mehr dazu in meinem Wochenkommentar (jetzt reinhören).
Kein Investitionsverbot bei den AHV-Geldern – Wochenkommentar #90

Compenswiss verwaltet die Vermögen von AHV, IV und EO – aktuell über 40 Mrd. Franken. Ein Teil davon ist in Aktien, Obligationen und Immobilien investiert. Bisher war die UBS die globale Depotbank der AHV. Mit der State Street Bank International wird nun eine ausländische Bank als globale Depotbank eingesetzt. Ob dieser Entscheid sinnvoll ist oder […]